welchen Energiestandard bauen

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Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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S

Sebastian79

Ich bin nicht der einzige, der Deine Meinung da nicht teilt - was soll denn dann so eine Antwort?

Was denn nun? Ich hab nur Sache von der KFW verlinkt - da lässt sich das nicht so interpretieren, wie Du sagst.

Gängige Praxis kenne ich auch anders - so wie Du sagst, läuft es bei uns auch. Aber das ist m.M.n. auch nicht korrekt - mir aber egal. Aber das war ja nicht die Fragestellung...
 
B

Bauexperte

Hallo,

Ich bin nicht der einzige, der Deine Meinung da nicht teilt - was soll denn dann so eine Antwort?
Was erwartest Du denn von mir? Ich antworte so, wie wir es in der Praxis erfahren und bislang habe ich keine Rückmeldung von der KfW - in keinem einzigen Fall, wo in 2015 Mittel angefordert wurden - daß sich etwas geändert hätte! Ich habe eben extra noch mit einem unserer Architekten diesbezüglich telefoniert und seine Antwort hätte ich eigentlich erahnen müssen "ach ja, die Experten des Netzes, die wissen sowieso immer alles besser".

Was denn nun? Ich hab nur Sache von der KFW verlinkt - da lässt sich das nicht so interpretieren, wie Du sagst.
Es gibt viele Jungs, welche die Wahrheit mit Wannen gesoffen haben. Wenn Du Dich meinungstechnisch ihnen anschließen möchtest, ist das Dein gutes Recht. Wahr wird die Aussage damit dennoch nicht; jedenfalls nicht für den Part, welchen ich tagtäglich erlebe.

Gängige Praxis kenne ich auch anders - so wie Du sagst, läuft es bei uns auch. Aber das ist m.M.n. auch nicht korrekt - mir aber egal. Aber das war ja nicht die Fragestellung...
Also hast Du Dich doch entschieden, daß bei Dir gepfuscht wird. Interessant, daß die KfW sich das so gefallen läßt, wenn sich doch etwas geändert hat. Schon einmal darüber nachgedacht oder vlt. Angst, daß die KfW bei erneuter Überprüfung - zum Ende des BV - die große Keule hervorholt? Oder liegt es vlt. daran, daß Du die Mittel in 2014 beantragt hast? Oder ... oder .... oder ...

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
T

toxicmolotof

Dass die Formulare von einem zugelassenen Sachverständigen unterschrieben werden müssen ist ja unstrittig.

Dass eine Bauüberwachung durch Sachverständigen ab KFW55 oder besser erfolgen muss, da sind sich auch alle beteiligten gerade einig.

Jetzt gehts ja nur um: Baubegleitung bei KFW70, Bauexperte auf der einen, Lexmaul auf der anderen Seite und ich bin mir nicht mehr sicher.

Aber ganz einfach:
Anruf bei der KFW: Die Bauüberwachung ist seit Programmumstellung bei allen Energiestsndards Pflicht! Früher nur ab 55 und besser, jetzt zwingend auch bei 70.

Damit hat Lex wohl recht. Sorry Bauexperte.

PS: So lange der Energieberater den Kopf dafür hinhält, kann ein ausführungsüberwachender Architekt die Kontrollen durchführen, aber die Bauüberwachung muss zwingend erfolgen und vom Energieberater haftend garantiert werden.
 
S

Sebastian79

Ja, die doofen Experten des Netzes...sorry, dass man als Laie einfach mal was gesagt hat

Vor allem, dass es gleich als Angriff auf die eigene Kompetenz gezählt wird - war jedenfalls nie meine Absicht.
 
B

Bauexperte

Hallo Tox,

Damit hat Lex wohl recht. Sorry Bauexperte.
Muß es nicht

PS: So lange der Energieberater den Kopf dafür hinhält, kann ein ausführungsüberwachender Architekt die Kontrollen durchführen, aber die Bauüberwachung muss zwingend erfolgen und vom Energieberater haftend garantiert werden.
So, wie ich das sehe, wird das auch so gehandhabt; wenn nicht, müssten die Kosten für den externen Sachverständigen wesentlich höher angesetzt werden. Aber ich kenne auch Niemanden, der sich freiwillig mit einem Statiker oder Energieberater anlegen würde. Insofern geht der jeweils Haftende ein überschaubares Risiko ein.


Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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