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hampshire
Schade, dass Ihr Euch übers Ohr gehauen fühlt. Bei mir käme dieses Gefühl nicht auf. Das Angebot musste nicht angepasst werden und ein besonderer Hinweis war auch nicht nötig.Trotzdem fühlen wir uns übers Ohr gehauen. Wie würdet ihr das sehen? Hätte der GU das Angebot durch die geänderte MwSt anpassen sollen? Hätte er darauf hinweisen müssen?
Für die MwSt. gilt der Zeitpunkt der (vollständigen) Leistungserbringung und nicht der Rechnungsstellung. Innerhalb eines Werksvertrages können Teilleistungen, wenn sie wirtschaftlich abgrenzbar und abgenommen sind unter vertraglich geregelten Bedingungen zum Zeitpunkt des zum Abnahmezeitpunkt gültigen MwSt. abgerechnet werden - da vielleicht noch mal gesondert nachsehen ob es solche Teilleistungen im Vertrag gibt.