D
Doc.Schnaggls
Hm, das ist nun wirklich nicht viel...
In unserer Bauleistungsbeschreibung war allein das Kapitel Fenster eine ganze A4 Seite lang und sowohl die Art der Verglasung, als auch die U-Werte von Glas und gesamtem Fenster, Aufbau der Rahmen etc. enthalten.
Wie umfangreich ist denn die gesamte Bauleistungsbeschreibung?
Mit der Bauleistungsbeschreibung steht und fällt, meiner Meinung nach, das ganze Bauvorhaben. Nur das, was da definitiv drin steht könnt Ihr auch verlangen.
Aussagen wie "Qualitätsfenster namhafter Hersteller" sind dehnbar und sagen nicht wirklich viel aus...
Ich kann mich daher nur der Frage von @BeHaElJa anschließen: Habt Ihr den Vertrag schon unterschrieben?
In unserer Bauleistungsbeschreibung war allein das Kapitel Fenster eine ganze A4 Seite lang und sowohl die Art der Verglasung, als auch die U-Werte von Glas und gesamtem Fenster, Aufbau der Rahmen etc. enthalten.
Wie umfangreich ist denn die gesamte Bauleistungsbeschreibung?
Mit der Bauleistungsbeschreibung steht und fällt, meiner Meinung nach, das ganze Bauvorhaben. Nur das, was da definitiv drin steht könnt Ihr auch verlangen.
Aussagen wie "Qualitätsfenster namhafter Hersteller" sind dehnbar und sagen nicht wirklich viel aus...
Ich kann mich daher nur der Frage von @BeHaElJa anschließen: Habt Ihr den Vertrag schon unterschrieben?