welches Material für den Gartenzaun des ersten Hauses

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Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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A

Alex85

Würde eher meinen, es geht um Einfriedungen generell die nur 1,2m hoch sein dürfen. Was du nach 3m Abstand von der Grenze machst, ist dann nur Sichtschutz und keine Einfriedung ... bin gespannt was die anderen sagen, das Thema interessiert mich auch (hab auch eine Grenze die nur 1,2m erlaubt, hätte aber gerne mehr )
 
D

daniels87

Das schöne an einer Hecke ist, die kann man einfach mal Wachsen lassen und abwarten.

Eine 2m-Gabione lässt sich schlecht rückbauen.
 
Y

ypg

Ich funke jetzt hier einfach mal dazwischen, da wir auch gerade beim Thema Zaun sind.

In unserem Bebauungsplan steht etwas von einer maximalen Zaunhöhe von 1,2m. Erlaubt sind auch "lebende" Zäune, also eine Hecke. Verstehe ich das jetzt richtig, wenn ich jetzt nur eine Hecke pflanze, muss ich die auf 1,2m schneiden. Aber wenn ich noch einen Zaun davor baue, darf die Hecke wuchern wie sie will?

Wir möchten einfach auch Sichtschutz an der Straße, also soll die Hecke schon ~1,8m hoch sein.
Mein Plan: Erst nur Hecke ohne Zaun, wenn sich da wirklich jemand beschwert kommt ein Doppelstabmattenzaun davor.
Ein Zaun wird auf GrundstücksGrenze gesetzt oder kurz davor.
Deine Hecke nicht!
Da gelten dann die Abstandsregelungen: dort ist festgelegt, wie weit ein Baum/Strauch/Gewächs von der Grenze weg sein muss, in Relation zur Wuchshöhe.
Ansonsten beantwortet der Bebauungsplan oder die Landesbauordnung oder die Nachbarschaftsgesetze meist die Frage zur lebendigen Begrenzung.

Edit: eine 2 Meter hohe Hecke muss zB irgendwas bei 50cm Abstand gepflanzt werden

In aller Kürze Grüsse
 
A

Alex85

Eine Hecke ist doch lebende Einfriedung und kann somit zwischen zwei Grundstücken doch auf die Grenze gesetzt werden?!
 
Y

ypg

Das schöne an einer Hecke ist, die kann man einfach mal wachsen lassen und abwarten.

Eine 2m-Gabione lässt sich schlecht rückbauen.
Eine Hecke kann man aber leider sehr schlecht "einfach mal" umsetzen, eine Gabione schon, auch wenn es mühselig wird... sie wird aber die Versetzung ohne Schäden überstehen


In aller Kürze Grüsse
 
B

Bieber0815

Zaun wie auch Hecke setzt man an die Grenze auf sein Grundstück, diesseits der Grenze. Es sei denn, der Nachbar stimmt dem Bau auf der Grenze zu. So ist's zumindest hier bei uns, ist ja mindestens Landesrecht.

Die Höhe der Einfriedung und auch die zulässigen Höhen von Bäumen und Sträuchern in Abhängigkeit des Abstands zur Grenze regelt hier auch das Nachbarschaftsrecht (ggf. ergänzt durch einen Bebauungsplan).
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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