An dramatische Abweichungen erinnere ich mich nicht. Ein Thema, an das ich mich spontan erinnere:
Bei uns stand im Vertragsentwurf
Werden Außenwände als Vollwände auf der Bodenplatte verbaut, so muss
die Fuge Bodenplatte zur aufgehenden Wand bauseitig abgedichtet
werden. Selbiges gilt an Balkonen oder ähnlichen Bauteilen wie
Eingangsüberdachung aus Beton etc. Ebenso müssen bodentiefe Fenster
und Türen zur Bodenplatte bzw. Balkonplatte bauseitig abgedichtet
werden.
Ebenso müssen bodentiefe Fenster und Türen zur Bodenplatte
bzw. Balkonplatte bauseitig abgedichtet werden.
Wir haben extra wg. dem Thema bei unser Kastell-Verkäufer/Berater nachgefragt, weil wir verstehen wollten, um was wir uns heir selbst kümmern müssen. Er hat uns gesagt, das gilt nicht bei einem zweischaligem Keller. Er konnte sich zwar an die Aussage nicht erinnern, aber hier ist dann rausgekommen, dass selbst wenn wir was schriftlich von dem Verkäufer hätten, wäre das für Kastell nicht bindend. Daher der Hinweis alles was wichtig ist in den Vertrag mit Kastell aufnehmen lassen.
An Änderungen wg. Statik kann ich mich nicht erinnern, wir hatten eher Änderungen wg. besserer thermischer Eigenschaften. Wg. Baurecht hatten wir Dachvorsprung etwas gekürzt, aber das war dann ein Minderpreis (und wurde von Kastell auch erstattet).
Wir hatten nach Vertragsabschluss diverse Ergänzungsverträge. Bin gerade mal durchgangen, was alles noch dazu kam:
- Spachteln von Fensterlaibungen (hätten wir nicht machen sollen, hat Kastell untervergeben)
- Weiße Wanne (Keller)
- Bodenplattendämmung
- Isokorb für Kelleraußenabgang
- Betonplatte für Schwingungsentkopplung von Wärmepumpe (das war richtig gut, dass Kastell das hinbekommen hat)
- Zusätzliche Dosen in Fertigwänden und -decken
Das ist nicht, weil es vorher anders abgesprochen gewesen wäre, teilweise waren wir mit den Plan von Kastell nicht zufrieden, teilweise haben wir Dinge an Kastell gegeben, die wir vorher anders geplant hatten.
Hoffe das hilft.