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michaelbln
Wir haben derzeit mit unserem GU ein bisschen Ärger bzgl des Wassernaschlusses.
Vorgeschichte:
Der Hauswirtschaftsraum ist nicht auf geraden Weg von der Straße zu erreichen, da ein Bestandsgebäude dazwischen liegt, deswegen wurde vom GU die Hauseinführung des Wasseranschluss (Strom, andere Medien kommen vom Bestand) über ein Leerrohr geplant, das ca 5m unter der Bodenplatte verlaufen wäre.
Relativ schnell stellte sich durch ein Gespräch mit dem Versorger raus, dass das nicht machbar ist, es muss auf direkten Weg in das Haus eingeführt werden mittels Futterrorhr(schon das wäre eigtl bei der Planung vom GU zu berücksichtigen oder?). Zu dem Zeitpunkt war das Mauerstück wo das Futterrohr hin soll schon gemauert. Das ursprünglich geplante Leerrohr wurde übrigens vergessen, der Preis erstattet. Mittlerweile ist der Innenputz drauf, sowie draußen die Dickbeschichtung (es fehlt noch die Dämmung).
Wir haben den GU aufgefordert sich um den Einbau des Futterrrohrs zu kümmern, dieser will sich darum nicht kümmern, mit der Begründung , dass die Anschlüsse ja Bauherrensache sein, wir sollen die Firma beauftragen die den Rohbau im Auftrag des GU gemacht hat, diese will dies aber nicht ausführen.
Wir wollen jedoch schon aus Gewährleistungsgründen, dass der Einbau des Futterrohrs über den GU läuft.
Das ursprünglich geplante Leerrohr ging ja auch genauso über den GU.
Jetzt die Frage, kann man den GU rechtlich zwingen sich um die Hauseinführung zu kümmern? Es ist ja schließlich wesentlicher Bestandteil des bestellten Hauses...
Es ist immer wieder erstaunlich über welche Kleinigkeiten man sich streiten kann...
Vorgeschichte:
Der Hauswirtschaftsraum ist nicht auf geraden Weg von der Straße zu erreichen, da ein Bestandsgebäude dazwischen liegt, deswegen wurde vom GU die Hauseinführung des Wasseranschluss (Strom, andere Medien kommen vom Bestand) über ein Leerrohr geplant, das ca 5m unter der Bodenplatte verlaufen wäre.
Relativ schnell stellte sich durch ein Gespräch mit dem Versorger raus, dass das nicht machbar ist, es muss auf direkten Weg in das Haus eingeführt werden mittels Futterrorhr(schon das wäre eigtl bei der Planung vom GU zu berücksichtigen oder?). Zu dem Zeitpunkt war das Mauerstück wo das Futterrohr hin soll schon gemauert. Das ursprünglich geplante Leerrohr wurde übrigens vergessen, der Preis erstattet. Mittlerweile ist der Innenputz drauf, sowie draußen die Dickbeschichtung (es fehlt noch die Dämmung).
Wir haben den GU aufgefordert sich um den Einbau des Futterrrohrs zu kümmern, dieser will sich darum nicht kümmern, mit der Begründung , dass die Anschlüsse ja Bauherrensache sein, wir sollen die Firma beauftragen die den Rohbau im Auftrag des GU gemacht hat, diese will dies aber nicht ausführen.
Wir wollen jedoch schon aus Gewährleistungsgründen, dass der Einbau des Futterrohrs über den GU läuft.
Das ursprünglich geplante Leerrohr ging ja auch genauso über den GU.
Jetzt die Frage, kann man den GU rechtlich zwingen sich um die Hauseinführung zu kümmern? Es ist ja schließlich wesentlicher Bestandteil des bestellten Hauses...
Es ist immer wieder erstaunlich über welche Kleinigkeiten man sich streiten kann...