B
bauherr07
Vorsicht mit den Abschlagszahlungen! Am besten nur die erbrachte Leistung bezahlen. In der Regel entsprechen die Abschlagszahlungen den der gelieferten Leistung! Gesetzlich ist damit die Höhe der Abschlagszahlung nicht gerechtfertigt und kann angezweifelt werden.
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Rest wegen Hörensagen gelöscht!
Liebe Grüsse, Bauexperte
Bauexperte
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