Herr je, das kommt auch noch auf uns zu
Wobei ich ja denke, die Nachbarn müssen - in unserem Fall - dafür Sorge tragen.
In dem für uns gültigen Bebauungsplan (Änderung erfolgte erst im Frühjahr 2014) stand zur Höhenfestlegung:
"Dem natürlichen Gelände widersprechende Aufschüttungen und Abtragungen sind unzulässig".
Wir liegen am leichten Hang. Unsere OK Fußboden liegt 1,50 m über Straßenniveau. Im Garten steigt das Grundstück weiter an.
Unsere Nachbarn im Süden haben aber auf Straßenniveau abgegraben, in einem Telefonat, welches wir mal ganz am Anfang der Planungsphase besprochen haben, sprach Nachbarin zusätzlich noch davon, dass sie noch 80 cm tiefer gehen, damit zwei Vollgeschosse hinpassen.
Die schauen jetzt also bei der Terrasse auf 2 m Erdwand hinter dem Haus. Wir haben uns an das natürliche Gelände gehalten und ich sehe nicht ein, dass wir da irgendwelche Kosten mittragen, die durch die Abtragungen entstanden sind.
Mittlerweile ist der Bebauungsplan für unser Baugebiet wohl in diesem Punkt geändert worden. Allerdings erst im Frühjahr 2014, da waren wir schon drin.
Bin mal gespannt, was da noch auf uns zukommt ...