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DG
Wie schon beschrieben wird die Bank sowieso den 1. Rang im Grundbuch nehmen und diesen auch nicht an die Schwiegermutter abtreten. Insofern stellt sich die Frage, ob die Schwiegermutter überhaupt im Grundbuch auftauchen sollte, weil das letztlich alles nur verkompliziert.
Wenn möglich würde ich die Anteile Deiner Eltern und der Schwiegereltern privatrechtlich zwischen Dir und Deinen Eltern bzw. Deiner Frau und ihren Eltern regeln, zumal es eh schon schwierig werden wird, dass ihr mit unterschiedlichen Anteilen ins Grundbuch wollt. Das geht grundsätzlich bei Häusern nicht, ist mir zumindest nicht bekannt, d.h., ihr seid zu zweit mit je 1/2 Anteil im Grundbuch. Die entsprechenden Kreditsummen, die hinter der Gesamtbelastung stehen, kann man dann wieder über einzelne Darlehensverträge bei der Bank darstellen, die man dann wiederum einzeln vom jeweiligen Konto bedient.
Solltet Ihr ein gemeinsames Konto haben und von diesem Konto die Kredite an Deine Eltern und an die Eltern Deiner Frau zurückzahlen, wird das FA diese Zahlungen im Zweifel als hälftige Zahlungen ansehen, wenn keine wasserdichten Verträge diesbezüglich existieren.
Es führt für Euch also kein Weg an einem ausführlichen Beratungsgespräch mit einem Finanzierer und RA/Notar vorbei und das solltet Ihr keinesfalls auf die lange Bank schieben, sondern sofort angehen.
MfG
Dirk Grafe
Wenn möglich würde ich die Anteile Deiner Eltern und der Schwiegereltern privatrechtlich zwischen Dir und Deinen Eltern bzw. Deiner Frau und ihren Eltern regeln, zumal es eh schon schwierig werden wird, dass ihr mit unterschiedlichen Anteilen ins Grundbuch wollt. Das geht grundsätzlich bei Häusern nicht, ist mir zumindest nicht bekannt, d.h., ihr seid zu zweit mit je 1/2 Anteil im Grundbuch. Die entsprechenden Kreditsummen, die hinter der Gesamtbelastung stehen, kann man dann wieder über einzelne Darlehensverträge bei der Bank darstellen, die man dann wiederum einzeln vom jeweiligen Konto bedient.
Solltet Ihr ein gemeinsames Konto haben und von diesem Konto die Kredite an Deine Eltern und an die Eltern Deiner Frau zurückzahlen, wird das FA diese Zahlungen im Zweifel als hälftige Zahlungen ansehen, wenn keine wasserdichten Verträge diesbezüglich existieren.
Es führt für Euch also kein Weg an einem ausführlichen Beratungsgespräch mit einem Finanzierer und RA/Notar vorbei und das solltet Ihr keinesfalls auf die lange Bank schieben, sondern sofort angehen.
MfG
Dirk Grafe