Wer stellt in unserem Fall die Qualität sicher (Haftet)

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C

Christian K.

Hallo Zusammen,

wir haben einen Entwurf von einem Architekten, der durch ein Planungsbüro realisiert werden soll. Bisher haben wir keinen Vertrag mit dem Bauplanungsbüro und es scheint, als ob das Büro nach geleisteter Arbeit eine Rechnung stellt. Mein Verständnis wäre aber, dass wir vorab einen Vertrag abschließen. Das Bauplanungsbüro macht den Bauantrag, Statik, Energieeinsparverordnung, 1:50 Pläne, Bauleitung und vergibt die Gewerke mehr oder weniger in Einzelvergabe

1. Frage: Sollten wir mit dem Bauplanungsbüro nicht lieber einen Vertrag abschließen? Falls ja, über was genau?

Weil einerseits braucht man für Bauantrag, Statik etc. keinen Vertrag, aber wie sieht es mit der Vergabe und der Bauleitung aus? Daraus ergibt sich auch unsere zweite Frage:

2. Frage: Wer stellt die Qualität sicher und Haftet falls die Arbeit falsch ausgeführt wurde?

z.B. muss bei uns aufgeschüttet werden. Was passiert, wenn nicht richtig verdichtet wurde und die Erde sich senkt? Ich würde hier teilweise den Bauleiter, aber auch die einzelnen Gewerke sehen.

Ich wüsste wie es aussieht, wenn wir nur mit einem Architekten bauen würden, oder einen GU. Unser Vorgehen ähnelt dem von Architekten, aber wir machen nicht alles aus einer Hand.

Wir wollen erst Klarheit haben, bevor wir etwas unterschreiben und würden uns daher sehr freuen, wenn ihr uns hier unterstützen könntet.

Viele Grüße
CK
 
Y

ypg

Deine meisten Fragen werden durch den Vertrag und dem Kleingedruckten gelöst, wer zb Ansprechpartner bei Mängeln ist, Haftung etc.

Für mich liest sich das Planungsbüro so, dass es zwar die Arbeit eines Generalunternehmer macht (Logistik und Ausschreibung), aber sich selbst aus der Haftung nimmt (Einzelgewerkvergabe).
 
Frank Hartung

Frank Hartung

Ich werde da gerade nicht ganz schlau draus:

Ihr habt einen Entwurf von einem Architekten, der durch ein Planungsbüro realisiert werden soll.
Ist der Architekt mit dem Planungsbüro verbunden?

Bisher haben wir keinen Vertrag mit dem Bauplanungsbüro und es scheint, als ob das Büro nach geleisteter Arbeit eine Rechnung stellt.
Wie jetzt? Ihr wisst bislang nicht welche Kosten Euch in Rechnung gestellt werden?

Mein Verständnis wäre aber, dass wir vorab einen Vertrag abschließen. Das Bauplanungsbüro macht den Bauantrag, Statik, Energieeinsparverordnung, 1:50 Pläne, Bauleitung und vergibt die Gewerke mehr oder weniger in Einzelvergabe.
Das wäre ja dann schon eher in etwa so "Bauen mit einem Architekten". Nur gibt es da kein "mehr oder weniger". Das ein Bauplanungsbüro Bauantrag, Statik, Energieeinsparverordnung, 1:50 Pläne, Bauleitung erbringt ist soweit okay, wer aber bringt die Statik? Und wenn die das alles erbringen, seit Ihr gut beraten, wenn Ihr mal über Kosten redet....

Momentan seit Ihr von KLARHEIT ganz weit entfernt!
 
C

Christian K.

Ich werde da gerade nicht ganz schlau draus:

Ihr habt einen Entwurf von einem Architekten, der durch ein Planungsbüro realisiert werden soll.
Ist der Architekt mit dem Planungsbüro verbunden?
Nein

Bisher haben wir keinen Vertrag mit dem Bauplanungsbüro und es scheint, als ob das Büro nach geleisteter Arbeit eine Rechnung stellt.
Wie jetzt? Ihr wisst bislang nicht welche Kosten Euch in Rechnung gestellt werden?
Doch, wir haben eine Kostenschätzung für den kompletten Bau und auch die Kosten, welche das Bauplanungsbüro für den Bauantrag, Statik, Energieeinsparverordnung, etc. berechnen wird. Nur empfinde ich eine Excel und Mail nicht als Vertrag ;-)

Mein Verständnis wäre aber, dass wir vorab einen Vertrag abschließen. Das Bauplanungsbüro macht den Bauantrag, Statik, Energieeinsparverordnung, 1:50 Pläne, Bauleitung und vergibt die Gewerke mehr oder weniger in Einzelvergabe.
Das wäre ja dann schon eher in etwa so "Bauen mit einem Architekten". Nur gibt es da kein "mehr oder weniger". Das ein Bauplanungsbüro Bauantrag, Statik, Energieeinsparverordnung, 1:50 Pläne, Bauleitung erbringt ist soweit okay, wer aber bringt die Statik? Und wenn die das alles erbringen, seit Ihr gut beraten, wenn Ihr mal über Kosten redet....

Momentan seit Ihr von KLARHEIT ganz weit entfernt!
Statik macht auch das Bauplanungsbüro. Wie gesagt, ist es eher ein "Bauen mit einem Architekten", nur hier schließt man einen Vertrag mit einem Architekten ab, der alles macht. Wir haben aber den Entwurf von Person A machen lassen und den Rest macht Person B. Bisher aber ohne Verträge. Mit Person B wurde bisher nur geschaut, ob es passt etc. Aus den Kennenlerngesprächen wurde es dann konkreter und eigentlich passt es auch (Kosten, Zwischenmenschlich, etc.). Man klärt dann die nächsten Schritte etc. und der BA wird vorbereitet, aber einen Vertrag gibt es eben nicht.
 
Frank Hartung

Frank Hartung

Okay, für die Planungsleistungen haftet dann schon mal das Planungsbüro. Wichtig ist, dass Ihr Euch notwendige Haftpflichtversicherung zeigen lasst und auch den Nachweis, dass die Police bezahlt ist. Von beiden Unterlagen lasst Ihr Euch am besten eine Kopie aushändigen und legt diese in die Bauakte.
Achtet auch genau auf den Deckungsumfang und darauf, wer versichert ist. Ist es eine GmbH, dann muss die auch Versicherungsnehmer sein!
Es kann auch sein, dass einer der Beteiligten die Leistungen erbringt. Achtet darauf, dass dieser dann auch als arbeitsverantwortlicher Architekt oder Bauing. benannt ist und die besagte Haftpflichtversicherung hat.

Bei der Vergabe und der Bauleitung kommt es drauf an, wer hier mit wem einen Vertrag worüber schließt.

Ich bin leidenschaftlicher Fan von Trennung zwischen Planung und Bauleistungen! Konkret heißt das:
  1. Planungsbüro plant von Grundlagenplanung bis Ausführungsplanung, einschließlich Energieeinsparverordnung, Statik usw. Planungsbüro kann auch Ausschreibungsunterlagen fertigen und die Ausschreibung dann überwachen.
    Hinweis: Es ist sinnvoll, auch die Höhenplanung gleich mit zu berücksichtigen!
  2. Für die Bauleistungen sollte es einen eigenständigen Vertrag geben. Hier könnte das Planungsbüro als GÜ fungieren. Dann wäre auch diesbezüglich die Haftungsfrage klar.
Grundsätzlich gilt:
Haftung ist ja eine schöne Sache. Aber achtet immer darauf, dass derjenige, den Ihr ggf. in Anspruch nehmen wollt oder müsst, auch entsprechende Bonität haben muss. Die Haftung einer GmbH ist z.B. wenig wert, weil im schlimmsten Fall die Insolvenz schneller eingeleitet wird als Du gucken kannst. Die Haftung einer Einzelfirma ist nur interessant, wenn der Inhaber über eine gute Bonität verfügt.
Es geht also bei der Haftungsfrage um mehr als nur die Frage, wen man im Zweifel in Anspruch nehmen kann.
 
11ant

11ant

Mal abgesehen davon, daß auch mündliche Verträge Gültigkeit haben - mir ist noch nicht ganz klar, was es mit dem "Bauplanungsbüro" auf sich hat, das ist für mich noch ein Diffusum.

Wird das Büro von jemandem geleitet, der sich nicht "Architekt" nennen darf, oder woher kommt die merkwürdige Bezeichnung ?

Ist das nur eine Gesellschaft, mit der man für einzelne Leistungsphasen die HOAI zu umgehen gedenkt und/oder wird da irgendeine Leistung scheinbar billiger, weil eine sonst berufsständisch zwingende Haftpflichtversicherung "wegfällt" ?

Mir - und Deinen Fragen nach wohl auch Dir selbst - sind hier die Übergänge von Pflichten (der Leistung wie der Gewährleistung) freundlich gesagt "unklar".

Ich käme beim "Bauen mit Architekt" nicht auf die Idee, zwischen "Häuschenmalen" und "Antragstellung, Ausschreibung und Bauleitung" einen Riss zu machen. Die Methode entfaltet m.E. ihren Vorzug erst dann voll, wenn man nicht zwischen den Leistungsphasen das Pferd wechselt.
 
Zuletzt aktualisiert 29.12.2024
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