Werbungskosten Vermietung und Verpachtung

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J

Joki4711

Ich kaufe eine ETW (Neubau) und vermiete diese an meine Eltern zu einer Miete von 70 % des ortsüblichen Mietpreises. Im Kaufpreis sind die Male-r und Tapezierarbeiten nicht enthalten.

Ich lasse diese auf meine Kosten durchführen. Kann ich diese als zusätzlichen Kaufpreis ebenfalls abschreiben?

Dank für eine Antwort-
 
W

Wiesel29

Guten Morgen,

sollten die Maler und Tapezierarbeiten nicht mehr als 15% Netto des Kaufpreises ausmachen kannst du diese sofort als Erhaltungsaufwendungen abschreiben.
Bezüglich der Miete würde ich vielleicht auf 75% der ortsüblichen Miete gehen. Nur weil du oder der Steuerberater sagen es handelt sich um 70% ist das Finanzamt noch lange nicht der Auffassung, dass es auch tatsächlich so ist. Für die Berechnung durch das Finanzamt gibt es ne lange Checkliste und die bekannten Portale im Internet sind hier KEIN Anhaltspunkt. Die Grenze liegt momentan bei 68% und wenn du 70% angibst kannst du davon ausgehen, dass der Fall wohl etwas genauer geprüft werden wird.

Grüße
 
M

ManuelS

Wie Wiesel29 schon geschrieben hat, ist es wichtig, dass die Maler- und Tapezierkosten nicht mehr wie 15% vom Gebäudeanteil betragen. Wenn dies der Fall ist, schreibst Du die Kosten über 50 Jahre (2% pro Jahr) ab. Unter der 15% -> Erhaltungsaufwand und sofortige Abschreibung.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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