Werkvertrag- Neubau Einfamilienhaus Einfamilienhaus

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Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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Der Da

Der Da

Mit dem Rücken zur Wand verhandelt es sich schlecht.
Ich nehme an, ihr habt schon den Fehler begangen zu erwähnen, das das Grundstück für Euch perfekt passt.
Ich habe Euch aber auch noch einen Punkt, auf den Euch der Knebelvertraganbieter hoffentlich hingewiesen hat. Ihr bezahlt die Grunderwerbsteuer nicht nur auf das Grundstück, sondern auf den Gesamtpreis. Also vermutlich irgendwas zwischen 15 000 und 20 000€

Der Anbieter wird Recht haben, und es werden wohl schon andere in der Schlange stehen. Ich würde vielleicht schon aus Prinzip Abstand von dem Anbieter nehmen.
Erstens finde ich es nicht gut, wenn Grundstücke an Bauunternehmen gebunden sind (30 jahre hin oder her) und zweitens packt Euch das echt in eine beschissene Verhandlungsposition.

Was ich aber in jedem Fall tun würde, lasst der Werkvertrag VOR Unterschrift prüfen. Dann habt ihr vielleicht auch Punkte, die ihr bei Verhandlungen mit ins Spiel bringen könnt
 
B

Bauexperte

Hallo,

Nun in steht der Abschluss des Vertrages bevor. Allerdings möchten wir noch so einige Dinge in den Werkvertrag mit aufnehmen bzw. in die Baubeschreibung.
Z.B. die zusätzlichen Erdarbeiten oder höhere Preise für Fliesen.
Unser Standpunkt ist nicht so günstig, da es ja so ein bisschen so aussieht wie "Friss oder stirb - wenn Du es so nicht willst, steht der Nächste Interessent schon Schlange!"
Das ist nicht unbedingt der klassische Bauträgervertrag; eher ein "normaler" Werkvertrag", wo zusätzlich das Grundstück über den Bauunternehmer gestellt wird. Anders beim reinen Bauträgervertrag, wo bspw. eventuell anfallende Mehrkosten der Gründung - soweit ausverhandelt - zu Lasten des Bauträgers gehen.

Wir möchten aber nicht alles so hinnehmen und für alles einen Aufpreis zahlen...zumal das mit Zusatzvereinbarungen nach Vertragsunterzeichnungen laufen soll. Wir möchten aber vorher verhandeln!
Hat jemand Tipps, wie das am geschicktesten machbar wäre in unserer Position?
Zunächst einmal - spätere Änderungen via Zusatzvereinbarung zu dokumentieren ist nicht nur ein notwendiges, sondern auch ein hilfreiches Mittel. Du hast jederzeit die Kontrolle über mögliche Mehr- bzw. Minderpreise und bestätigst erst mit Deiner Unterschrift deren Gültigkeit. Du machst mir ein wenig den Eindruck, als hättest Du noch nicht die meiste Ahnung zu Deinem BV ?

Selbstverständlich mußt Du alle Dinge, welche Du gerne ändern, erweitern, herausnehmen möchtest "vor" Unterzeichnung des Werkvertrages in Angriff nehmen. Es ist häufig so, daß - insbesondere bei Minderpreisen - ein gewisser Obolus für die Bearbeitung im Hause des Anbieters verbleibt, wird eine Leistung erst nach Unterzeichnung des Werkvertrages aus der Leistung herausgenommen. Es ist hierzu aber wichtig, daß Du die BB auch "lesen" kannst, den Werkvertrag "verstehst" ! Hier gilt mehr denn je, "was nicht schriftlich festgehalten ist, gilt als nicht gekauft".

Wäre es eine Variante zu sagen, dass wir ansonsten verschiedene Gewerke anderweitig vergeben?
Sollten diese Gewerke eigentlich vor Unterzeichnung rausgenommen werden oder erst später?
Ich bspw. nehme Gewerke nur dann aus dem Vertrag heraus, wenn unsere vertraglich geschuldete Leistung zuvor beendet ist. Es hat eine Menge mit möglichen Problemen bei der Frage der Zuständigkeit bei Gewährleistungsansprüchen zu tun. Da ich hier in den Jahren, in welchen ich den Job mache, schon Pferde vor der Apotheke habe koxxen sehen, ein nicht verhandelbarer Punkt. Da verzichte ich lieber auf den Werkvertrag.

Das ist dann auch der Punkt, wo Du ein Stück mit dem Rücken zur Wand stehst. Wenn Du das Grundstück haben möchtest, mußt Du Kompromisse eingehen oder das Risiko, daß sich der Bauunternehmer einen anderen Bauherren sucht. Du solltest allerdings nicht auf biegen und brechen am Grundstück festhalten. Es wird auch nochmal ein vergleichbares Grundstück angeboten werden; da bin ich relativ sicher ;)

Und schlussendlich, da ich glaube, daß Du wirklich wenig Plan von Deinem Tun hast - suche Dir kompetente Hilfe. Sowohl was die vorvertragliche, als auch die spätere Baubegleitung betrifft; das sollten tunlichst auch 2 verschiedene Personen sein.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
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