Werkvertrag Rücktrittsrecht

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C

cologne152

Hallo, in unserem unterschriebenen Werkvertrag nach Baugesetzbuch gibt es einen handschriftlichen Nachtrag. Der Vertrag wird gültig wenn die Finanzierungsbestätigung vorliegt oder notariell bzgl. Dem Grundstück alles fix ist. Wenn man vom Widerspruchsrecht für die Finanzierungsbestätigung Gebrauch macht, wäre der Inhalt vom Werkvertrag dennoch gültig? Muss man mit einer Entschädigungszahlung rechnen ? Danke
 
V

Voki1

Hallo colongne152. Es kommt darauf an. Dem Wortlaut des Vertrages (wenn Deine Ausführungen insoweit vollständig sind) nach reicht ja schon die "Finanzierungsbestätigung", also lediglich ein verbindliches Angebot eines Kreditinstitutes reicht aus, damit der Werkvertrag "gültig" wird. Es kommt demnach gar nicht auf den Abschluss eines Kreditvertrages an, sondern lediglich auf die Erhaltbarkeit der Finanzierung.

Gemeint war das so wohl nicht. Ihr wolltet sicher nur an den Werkvertrag gebunden sein, wenn die Maßnahme insgesamt wird durchgeführt werden können. Das meint dann den möglichen Kauf des Grundstückes nach Finanzierungszusage der Bank.

Nun müsste man sicher den genauen Text und etwaigen weiteren Schriftverkehr ansehen, wenn man den gewollten Vertragsinhalt würde auslegen wollen. Ausgelegt wird gerichtlich aber nur dann, wenn der Grundvertrag in seinen Regelungen nicht klar ist, was auch durch abweichende Annahmen (unterlegt durch Schriftverkehr / Emails / Zeugenaussagen) passiert sein kann.

Wenn Ihr also die Wirksamkeit des Werkvertrages wieder entfallen lassen wollt (müsst), dann huschhusch zum Rechtsanwalt Eures Vertrauens und schauen, ob sich das so überhaupt noch verhindern lässt.

Im ersten Ansatz würde ich vermuten, dass der Widerruf der Finanzierung durch Euch die Wirksamkeit des Werkvertrages nicht aufzuheben vermag. Culpa in contrahendo gilt halt auch für Euch und die "Finanzierungsbestätigung" gab es ja. Da müssten nun schon sehr gute andere Argumente auf den Tisch gelangen.
 
B

Baustelle2016

Ist man denn in solch einem Fall verpflichtet, überhaupt eine Finanzierung anzuleiern? Wenn nicht, gibt's ja auch keine Finanzierungszusage...
Die andere Bedingung scheint ja gewesen zu sein (so verstehe ich das), dass ein Grundstück gefunden/gekauft(?)/vorhanden(?)/ bezahlt(?) sein muss, damit der Vertrag gültig wird. Muss sich der TE darum bemühen oder dies im Streitfall nachweisen?
 
V

Voki1

Von einer erfolgten Beurkundung des Grundstückskaufvertrages ist hier nicht die Rede. Fraglich wäre auch, was denn nun unter "bzgl. Grundstück alles fix ist" zu bedeuten haben soll. Ich vermute, dass der erfolgte Abschluss des Grundstückskaufvertrages gemeint gewesen sein dürfte.

Natürlich ist man nicht verpflichtet, eine Finanzierung "anzuleiern". Warum aber sollte man dann einen Werkvertrag über die Erstellung eines Einfamilienhauses unterzeichnen? Eine solche Verpflichtung wäre auch nichts wert, denn man könnte die Genehmigung eines Kredites ja ohne jede Mühe verhindern.

Ich würde mich dennoch vor dem Spaßweisen Abschluss eines Werkvertrages hüten, wenn ich nicht wirklich bauen möchte. Der Werkunternehmer wird bei Zweifeln sicher vermuten, dass hier echter Abschlusswille vorhanden gewesen ist und auf einen Schadenersatz drängen. Der Aufwand und die unsichere Prognose des Urteils machen eine solche Vorgehensweise mindestens zu einem kleinen Abenteuer.
 
K1300S

K1300S

Spaßweise und Konjunktiv? Der Vertrag ist bereits unterschrieben ... Ich würde ebenfalls dringend zum Rechtsanwalt raten, wenn Ihr Euch "eigentlich" nur überlegt habt, diesen Vertrag nun doch nicht zu erfüllen. Auch hier im Forum müssten Fälle dokumentiert sein, bei denen ein simples "Nichtkümmern" um eine Finanzierung keineswegs vom Vertragspartner als stichhaltig akzeptiert worden ist.

VG

K1300S
 
C

cologne152

Hallo , erst mal danke für die Kommentare. Der Wunsch war vorhanden zu bauen . Nur seit der Unterzeichnung gibt es einige Dinge, ohne erst mal darauf einzugehen, die das Vertrauen nachhaltig negativ beeinflusst hat. Ich überlege daher diesen Schritt. Die Finanzierungsbestätigung erwarte ich morgen oder Dienstag.
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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