Hallo colongne152. Es kommt darauf an. Dem Wortlaut des Vertrages (wenn Deine Ausführungen insoweit vollständig sind) nach reicht ja schon die "Finanzierungsbestätigung", also lediglich ein verbindliches Angebot eines Kreditinstitutes reicht aus, damit der Werkvertrag "gültig" wird. Es kommt demnach gar nicht auf den Abschluss eines Kreditvertrages an, sondern lediglich auf die Erhaltbarkeit der Finanzierung.
Gemeint war das so wohl nicht. Ihr wolltet sicher nur an den Werkvertrag gebunden sein, wenn die Maßnahme insgesamt wird durchgeführt werden können. Das meint dann den möglichen Kauf des Grundstückes nach Finanzierungszusage der Bank.
Nun müsste man sicher den genauen Text und etwaigen weiteren Schriftverkehr ansehen, wenn man den gewollten Vertragsinhalt würde auslegen wollen. Ausgelegt wird gerichtlich aber nur dann, wenn der Grundvertrag in seinen Regelungen nicht klar ist, was auch durch abweichende Annahmen (unterlegt durch Schriftverkehr / Emails / Zeugenaussagen) passiert sein kann.
Wenn Ihr also die Wirksamkeit des Werkvertrages wieder entfallen lassen wollt (müsst), dann huschhusch zum Rechtsanwalt Eures Vertrauens und schauen, ob sich das so überhaupt noch verhindern lässt.
Im ersten Ansatz würde ich vermuten, dass der Widerruf der Finanzierung durch Euch die Wirksamkeit des Werkvertrages nicht aufzuheben vermag. Culpa in contrahendo gilt halt auch für Euch und die "Finanzierungsbestätigung" gab es ja. Da müssten nun schon sehr gute andere Argumente auf den Tisch gelangen.