Y
ypg
hm, es entsteht eigentlich schon ein Kaufvertrag, wenn der Verkäufer eine Offerte macht, der Interessent sagt, will ich haben oder für 10% weniger nehme ich es (Onlinehandel, eBay und co.)
Ich denke mal, dass wäre hier genauso. Die Unterschrift ist nur die Besiegelung dafür.
Das passt auch quasi zu Punkt 4: Abschluss ist schon bei Einigung gewesen, aber jetzt hast Du erst die Widerrufsbelehrung in den Händen.
Ich denke mal, dass wäre hier genauso. Die Unterschrift ist nur die Besiegelung dafür.
Das passt auch quasi zu Punkt 4: Abschluss ist schon bei Einigung gewesen, aber jetzt hast Du erst die Widerrufsbelehrung in den Händen.
4. Die Wiederufsinformation ist dabei, sie (zitat) "beginnt nach Abschluss des Vertrages, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer diese Wiederrufinformation erhalten hat".