Kosten (Gebühren)
Baugenehmigungsgebühr
- EUR 6,50 je angefangene EUR 1.000 der Rohbausumme (Mindestgebühr: EUR 50,00)
Hierbei ist nicht die wirkliche Rohbausumme Ihres Bauwerkes die Grundlage, sondern die anhand der jährlich fortgeschriebenen Rohbauwerte der Anlage 2 des Sächsischen Kostenverzeichnisses ermittelte Rohbausumme. Hier ein Auszug:
- Wohngebäude: EUR 118,00 je Kubikmeter Bruttorauminhalt
- Wochenendhäuser: EUR 104,00 je Kubikmeter Bruttorauminhalt
- geschlossene Kleingaragen: EUR 71,00 je Kubikmeter Bruttorauminhalt
- offene Kleingaragen, Schuppen: EUR 43,00 je Kubikmeter Bruttorauminhalt
Wird auch (oder separat) eine Nutzungsänderung beantragt, werden für deren Genehmigung zusätzlich zur Baugenehmigung erhoben:
Weitere Gebühren
Wenn Sie Abweichungen von den rechtlichen Bestimmungen beantragt haben, beträgt die Gebühr für die Entscheidung je Abweichung:
Muss die Bauaufsichtsbehörde Nachbarn beteiligen, werden dafür pro Nachbar erhoben:
Weitere Gebühren können abhängig vom jeweiligen Bauvorhaben und der damit in Verbindung stehenden Prüfung bautechnischer Nachweise und Bauüberwachung entstehen.
Ermäßigungen
Wenn für zwei oder mehrere gleiche Bauwerke gleichzeitig eine oder mehrere Baugenehmigungen beantragt werden, ermäßigt sich die Gebühr für das zweite und alle folgenden Bauwerke um die Hälfte. Die Ermäßigungen werden auf alle Bauvorhaben umgelegt.
Haben Sie vor der Baugenehmigung bereits einen Vorbescheid bekommen, werden die dort erhobenen Gebühren in Abhängigkeit vom Prüfumfang auf die Baugenehmigungsgebühr angerechnet.