Was soll da geschätzt werden? Die Kubatur mit Berechnungsnachweis ist zwingender Bestandteil des Bauantrags und die so errechnete Rohbausumme muss durch den Bauvorlageberechtigten im Bauantragsformular eingetragen werden. Gibt es nichts zu schätzen, erst recht nicht vom Bauherren.
Ich arbeite gerade an einer Excel-Tabelle in die ich alle möglichen (Bauneben-)Kosten eintragen möchte und hätte auch gerne etwasbei "Baugenehmigung" hingeschrieben. Aber Deine Hinweise und die der anderen Foristen helfen mir schon sehr gut weiter.
Für Sachsen gibt es einen Wert, der je m³ Umbauter Raum anzusetzen ist, der liegt aktuell bei 118€/m³.
Das weiß aber auch dein Architekt, der den Bauantrag erstellt.