Hallo Azalee, Hallo Honigkuchen und all´die anderen,
vieles von dem was Honigkuchen hier in seinem Beitrag schreibt mag schon richtig sein, aber an dieser Stelle muß ich auch einmal eine Lanze für die vielen freischaffenden und unabhängigen Architekten bzw. Bauingenieure brechen.
Es gibt auch Bauingenieure, die auch Bauplanungen durchführen. Diese sind zusätzlich in der Lage, die statische Berechnung aufzustellen und diese bei der Planung vorab schon zu berücksichtigen, also ihren Beruf im Sinne der alten Baumeister verstehen und auch so arbeiten.
Sicherlich mag es auch das eine oder andere schwarze Schaf unter den Architekten und Ingenieuren geben, aber durch einen Architekten- oder Ingenieurvertrag sind diese ausschließlich ihrem Bauherren verpflichtet.
Sollten sie bei der Ausübung dieser Tätigkeit andere Interessen als die ihres Auftraggebers, eben des Bauherren, vertreten werden sie damit automatisch vertragsbrüchig und das mit allen Konsequenzen.
In der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) sind nicht nur die Honorare für diese Berufe geregelt, sondern auch welche Leistungen Architekten und Ingenieure für dieses Honorar zu erbringen haben.
Dies geschieht analog zu den Honorarordnungen anderer freier Berufe wie z.B. bei Rechtsanwälten (BRAGO), Ärzten (GOÄ oder GOZ) usw.
Hierzu ist noch anzumerken, daß die Gebührensätze in der HOAI zum letzten Mal im Jahre 1996, also vor 13 Jahren, angeglichen worden sind. Das heißt, das dieser Berufsstand seit 1996 keinerlei "Lohnerhöhung" mehr bekommen hat.
Sicherlich mag es für einen Bauherren schön sein, möglichst wenig bezahlen zu müssen. Die Frage ist nur, welche Leistung ist der Architekt/Ingenieur dafür bereit zu erbringen.
Rechnet ein Architekt oder Ingenieur nach den Mindestsätzen lt. HOAI ab, auch hierfür sind die vorgeschriebenen Leistungen zu erbringen, ist das für den Architekten/Ingenieur mit Sicherheit nicht auskömmlich, ja sogar existenzgefährdend.
Zu bedenken ist hierbei noch ein wesentlicher Punkt, nämlich der, daß Architekten und vor allem Ingenieure durch ihre Tätigkeit für die Sicherheit der Nutzer von Bauwerken zu sorgen haben. Dieses öffentliche Interesse begründet unter anderem auch das Dasein der HOAI.
Denn hier kann und darf es nicht um "billig, billig" oder "Geiz ist cool" gehen, hier kann und darf es nur um die Sicherheit der Menschen gehen, und diese ist nur durch ein angemessenes Honorar zu gewährleisten.
Die Erstellung eines Gebäudes durch ein unabhängiges Architektur- bzw. Ingenieurbüro eröffnet einem Bauherren außerdem eine Vielzahl von Vorteilen.
Außerdem ist es ein großer Trugschluss zu glauben, daß die Erstellung durch ein Schlüsselfertigunternehmen, Bauträger, Generalunternehmer oder durch einen Fertighausanbieter immer der preiswertere Weg ist.
Nur ein genauer Kostenvergleich, der auch wirklich alle Kosten berücksichtigt, kann hier Aufschluß geben.
Der Architekt bzw. Ingenieur ist als Bauleiter seinem Bauherren auch bezüglich der von den Handwerkern abgelieferten Qualität gegenüber verantwortlich. Der Bauleiter einer Schlüsselfertigfirma o.ä. ist nur seinem Arbeitgeber gegenüber verantwortlich, denn er ist von diesem abhängig.
Ich hoffe hiermit für ein wenig mehr Klarheit gesorgt zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Danton
Ingenieur- und Planungsbüro
Dipl.-Ing. Thomas Brandenburg
Beratender Ingenieur und Bausachverständiger
Versicherungsfachmann (Bauwerkvertrag)