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EdStark
Naja, was heißt Falle. Das nicht so eindeutig. Auf der anderen Seite kann man die BU verstehen. Wenn eine Steckdose schief sitzt, darf ich eben nicht die Zahlung des Gewerks Elektro verweigern. Das ist fair."unwesentliche Restleistungen" ist auch eine Falle. Wesentlich ist nur, was dich am Einzug hindern würde, also z.B. ein fehlendes Fenster. Ein defektes Fenster dagegen ist nur unswesentlich, da man ja trotzdem drinnen wohnen kann. Eine nur teilweise funktionierende Elektrik ist auch unwesentlich, da man trotzdem drinnen wohnen kann. usw. Du musst also immer bezahlen und dann der Mängelbeseitigung hinterher rennen.
Erfahrung: Firma bekommt noch Geld: Handwerker steht am nächsten Morgen auf der Baustelle und beseitigt den Mangel. Firma hat schon alles Geld: du bekommst nach langem betteln und Drohung mit Anwalt einen Termin frühestens in 4 Wochen.
Gibt es wirklich BU die diesen Passus streichen lassen?
Im Baugesetzbuch ist das eigentlich klar geregelt: "Belaufen sich die Kosten der Beseitigung eines Mangels auf mindestens 10 % der vereinbarten Gegenleistung, so liegt ein nicht unwesentlicher Mangel i.d.S. § 640 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch vor, so dass der Auftraggeber berechtigt ist, die Abnahme des Werkes zu verweigern. Bei Mangelbeseitigungskosten von mindestens 10 % der vereinbarten Gegenleistung liegt eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung des Auftragnehmers vor, so dass der Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag nicht nach § 323 Abs. 5 Satz 2 Baugesetzbuch ausgeschlossen ist."