Je nach exponierter Lage ist das Windlastargument schon kein Mumpitz und unter der Annahme der Einteiligkeit "gültig" - vermutlich liegt ein Kommunikationsproblem vor, und die Zweiteiligkeit wurde vom Fensterbauer nicht erkannt - eventuell gar, weil der GU sparen wollte und ohne Mittelpfosten angefragt hat ?