N
nordanney
Das hat der Gesetzgeber bzw. der Bundesgerichtshof etwas dagegen.Trotzdem würde ich die Bank nicht verstehen, die könnten doch von mir erst eine nette Entschädigung verlangen und danach das Geld „weiter anlegen“ zu besseren Konditionen oder übersehe ich irgendwas?
Im Rahmen eines Verkaufs - und zumindest bei TE geht es darum - gibt es für die Bank keine Wahlmöglichkeiten. Es gibt festgelegte Berechnungsschemata, die zwingend eingehalten werden müssen und/oder auch eingeklagt werden können.
Bei einem reinen Wunsch des Kunden auf Rückzahlung ist die Bank freier in Ihrer Schadensberechnung. Wobei auch jeder Richter der Bank den Vogel zeigt, wenn sie bei 1,x% Verzinsung und 3-4% Anlagealternative eine große Rechnung aufmacht (weil die Bank, egal wie, keinen Schaden nachweisen kann).
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: