Ich verstehe deine Frage hier nicht?!
Ihr habt für viel Geld die ÖRAG Bauherrenrechtsschutz abgeschlossen? Prima! Wir auch, darum kann ich dir genau sagen wie das funktioniert:
1. Du rufst bei der ÖRAG an und lässt dir eine Deckungszusage für ein Erstgespräch bei einem Fachanwalt geben. Das ist nämlich vom Selbstbehalt befreit!
2. Du vereinbarst nach Erhalt dieser Zusage einen Termin mit einem Fachanwalt den dir die ÖRAG vermittelt oder du suchst dir selbst einen aus.
3. Du unterhältst dich mit ihm, er stellt dir gezielte Fragen um die Rahmenbedingungen kennen zu lernen und erklärt dir dann anschließend deinen Standpunkt aus juristischer Sicht und deine Möglichkeiten.
4. Sollte es zu einem Streitfall kommen fällt nur die Selbstbeteiligung an. Die Prozesskosten sind bis zu 100.000€ gedeckt. Ein Gutachten wird früher oder später vom Gericht in Auftrag gegeben und diese Kosten übernimmt auch die ÖRAG.
Ich hatte dieses Gespräch und ich muss sagen, dass der Anwalt alles andere als Streitlustig war sondern extrem Lösungsorientiert weshalb es bei uns auch nicht zum Streitfall kam sondern zu einer Sanierung, Gewährleistungsverlängerung, Versicherungsbürgschaft und Wertminderungszahlung :-€
Du hast - falls du den Architekten tatsächlich für die Planung, Umsetzung und Überwachung beauftragt hast - das große Glück gleich zwei juristische Personen in der Haftung zu haben. Nämlich den Bauunternehmer und den Architekten. Denn irgendwer hat scheinbar gepennt. Komisch kommt mir schon vor das der Architekt so wenig Elan bei der Ursachenforschung zeigt obwohl er ja eigentlich Partei für dich ergreifen müsste.
Lass dich nicht am Nasenring durch die Manege führen, sondern zeig mal bisschen Zähne und wenn es nur die Zähne deines Anwalts, Sachverständigen‘s oder deiner Bauherrenrechtschutzversicherung sind denn alleine wirst du hier wohl auf taube (blinde) Ohren stoßen so wie ich das vernehme.
Was vielleicht auch bei uns geholfen hat war, dass wir zu allen Gesprächsterminen mit dem GU nachdem der Schaden bekannt war, die Servicekarte der Rechtsschutzversicherung auf das Deckblatt des Leitz-Ordners geklebt hatten und den für alle sichtbar immer auf dem Tisch liegen hatten. Ein Bauunternehmer kann sich nämlich keine ständigen juristischen Auseinandersetzungen leisten. Der Beitrag für seine Rechtsschutzversicherung wiederum würde irgendwann ins unermessliche steigen. Mit der Kenntnis das du kein Prozesskostenrisiko trägst, überlegt er sich das vielleicht zweimal hier den „unwissenden“ zu mimen. Gleiches gilt natürlich für deinen Architekten. Irgendwer will dich schließlich „für dumm verkaufen“ hab ich so das Gefühl.
By the way war genau das einer der Gründe warum wir keinen Architekten eingebunden haben in unser Projekt. Hier wurde eine Hand mehr durchgefüttert und trotzdem hat es einen nicht vor großem Ärger bewahrt. Ich halte rein gar nichts von der Konstellation GU + Architekt - falls ersteres hier zum Einsatz kam?!