Climbee
Wer im Grundbuch steht, dem gehört auch das Haus, das darauf steht. Punkt.
Jetzt gehört das Grundstück deiner Freundin (bzw. es wird ihr gehören), wenn ihr gemeinsam darauf ein Haus baut, dann gehört ihr das auch - egal wer für das Haus zahlt.
Finanziert sie das Haus allein ist das auch ok so - finanziert ihr gemeinsam, dann müßt ihr euch eine Lösung überlegen.
Wenn du mit finanzieren sollst, also auch Schuldner bei der Bank wirst, wird schon die Bank darauf dringen, daß du zu einem Anteil mit ins Grundbuch kommst - sonst kriegt ihr den Kredit nicht.
Dann hängt es noch ab, mit wievielen Anteilen du im Grundbuch stehen sollst. Am günstigsten - aus Sicht der Kosten - wird es, wenn dir deine Freundin einen Anteil am Grundstück schenkt und zwar unter dem Höchstbetrag von 20.000€ (wenn ihr heiraten solltet, wird der Freibetrag höher, aber unverheiratet sind es nur 20.000€). Dazu den Bodenrichtwert erfragen und ausrechnen, wie viele qms dir deine Freundin schenken kann und unter eben dem genannten Höchstbetrag ist. Dann stehst du im Grundbuch und einer Finanzierung sollte nichts mehr im Wege stehen.
Macht das BEVOR ihr das Bauen anfangt, dann ist nämlich nur der Grundstückspreis relevant - steht schon das Haus, wird das mit berechnet.
Ob dieser Anteil dann allerdings auch den Anteil repräsentiert, den du mit ins Haus steckst ist eine andere Nummer.
Wenn ihr das Haus zu gleichen Teilen finanziert, dann wirst du mit dem 20.000€-Grundstücksanteils-Geschenkt wahrscheinlich nicht ausreichend Anteile am Grund erhalten haben um das abzubilden. Dann könnt ihr entweder die Anteile des Grundstückes, die Du erhalten sollst, entsprechend erhöhen. Dann würdet ihr beim Notar eine Schenkung über 20.000€ machen und den Anteil, der darüber hinaus geht verkaufen. Da müßt ihr aber aufpassen: erst mal fällt dafür natürlich die Grunderwerbsteuer an UND es muß auch ein realer Geldfluss nachweisbar sein - sonst ist es eine Schenkung und wird entsprechend versteuert (meist höher als die Grunderwerbsteuer).
Andere Möglichkeit: ihr bleibt dabei, daß du nur Grundstücksanteile im Wert von Max. 20.000€ besitzt und regelt eine Aufteilung im Falle einer Trennung in einem notariell festgelegten Vertrag. Das geht auch und die dort getroffenen Vereinbarungen treten nur in Kraft, falls ihr euch mal trennen solltet.
Jetzt gehört das Grundstück deiner Freundin (bzw. es wird ihr gehören), wenn ihr gemeinsam darauf ein Haus baut, dann gehört ihr das auch - egal wer für das Haus zahlt.
Finanziert sie das Haus allein ist das auch ok so - finanziert ihr gemeinsam, dann müßt ihr euch eine Lösung überlegen.
Wenn du mit finanzieren sollst, also auch Schuldner bei der Bank wirst, wird schon die Bank darauf dringen, daß du zu einem Anteil mit ins Grundbuch kommst - sonst kriegt ihr den Kredit nicht.
Dann hängt es noch ab, mit wievielen Anteilen du im Grundbuch stehen sollst. Am günstigsten - aus Sicht der Kosten - wird es, wenn dir deine Freundin einen Anteil am Grundstück schenkt und zwar unter dem Höchstbetrag von 20.000€ (wenn ihr heiraten solltet, wird der Freibetrag höher, aber unverheiratet sind es nur 20.000€). Dazu den Bodenrichtwert erfragen und ausrechnen, wie viele qms dir deine Freundin schenken kann und unter eben dem genannten Höchstbetrag ist. Dann stehst du im Grundbuch und einer Finanzierung sollte nichts mehr im Wege stehen.
Macht das BEVOR ihr das Bauen anfangt, dann ist nämlich nur der Grundstückspreis relevant - steht schon das Haus, wird das mit berechnet.
Ob dieser Anteil dann allerdings auch den Anteil repräsentiert, den du mit ins Haus steckst ist eine andere Nummer.
Wenn ihr das Haus zu gleichen Teilen finanziert, dann wirst du mit dem 20.000€-Grundstücksanteils-Geschenkt wahrscheinlich nicht ausreichend Anteile am Grund erhalten haben um das abzubilden. Dann könnt ihr entweder die Anteile des Grundstückes, die Du erhalten sollst, entsprechend erhöhen. Dann würdet ihr beim Notar eine Schenkung über 20.000€ machen und den Anteil, der darüber hinaus geht verkaufen. Da müßt ihr aber aufpassen: erst mal fällt dafür natürlich die Grunderwerbsteuer an UND es muß auch ein realer Geldfluss nachweisbar sein - sonst ist es eine Schenkung und wird entsprechend versteuert (meist höher als die Grunderwerbsteuer).
Andere Möglichkeit: ihr bleibt dabei, daß du nur Grundstücksanteile im Wert von Max. 20.000€ besitzt und regelt eine Aufteilung im Falle einer Trennung in einem notariell festgelegten Vertrag. Das geht auch und die dort getroffenen Vereinbarungen treten nur in Kraft, falls ihr euch mal trennen solltet.