Vor dem Hauskauf bekamen wir damals einen Lageplan, auf dem bestimmte Gegenstände als “Abriss” eingezeichnet waren. Wie muss der Bauträger sich daran halten?
Gegenüber Euch muß sich der Bauträger nur an das halten, was im Kaufvertrag steht. Gegenüber dem Bauamt muß er das abreißen, was er abzureißen genehmigt hat (und die Standsicherheit dessen gewährleisten, was er bestehen zu lassen beantragt hat). Beispiel: Möbelmarkt wird abgerissen, Investor stellt ein Dutzend Doppelhaushälften auf den Gesamtcampus, Halle wird abgerissen, eine Hallenwand bleibt als Sichtschutz zum benachbarten Mischgebiet stehen. Tägliches Brot, völlig okay wenn Antrag und Ausführung kongruent. Tekturen sind zwar bei Bauanträgen üblicher, aber auch bei Abrißanträgen nicht ausgeschlossen.
Das Gelbe oberhalb ist die Mauer
Die Straße ist dadurch auch schmaler die ebenfalls zum Grundstück gehört dadurch gibts auch das eingezeichnete Beet und den Mülleimer Platz nicht.
Jetzt ist es eher so