Hallo Tu Hus,
auch bei der überbaubaren Fläche gilt meines Erachtens, dass man sich am (legalen!) Bestand in der direkten Nachbarschaft orientieren kann/muss. Im Gebiet ohne Bebauungsplan führt aber sowieso kein Weg am Bauamt vorbei - wenn einem die Antwort von dort nicht gefällt, müsste man gegen die Ablehnung der dann dennoch eingereichten Baugenehmigung wiederum den Klageweg bestreiten.
Ob das sinnvoll ist, muss jeder selbst wissen, im Prinzip können die Bauämter aber sehr schlecht gegen ein Bauvorhaben argumentieren, wenn man sich an die Nachbarschaft hält.
MfG
Dirk Grafe