P
Pinkiponk
Weil wir noch nicht als Eigentümer im Grundbuch stehen, aber dass diese Notwendigkeit nicht besteht, wurde oben von einem der freundlichen Kommentatoren ja bereits erläutert.@Pinkiponk Du hast leider noch nicht erklärt, wieso ihr warten wollt?
Auf den Grunderwerbsteuerbescheid und die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes müssen wir noch warten, dann bezahlen wir gleich das Grundstück und dann geht es weiter.
Schön wäre es, wenn wir vor dem Kauf des Hauses wüssten, wie viel Geld wir für unser jetziges Haus bekommen werden. Das versuchen wir noch alles zusammenzubasteln.