T
TR188
Hallo, da ich kein eigenes Thema an Energieausweisen gefunden habe, stelle ich es mal in die allgemeinen Fragen und hoffe, dass jemand helfen kann.
Meine Verlobte ist gerade dabei ein Haus mit Grundstück aus ihrem Erbe zu verkaufen. Soweit ist auch alles verhandelt, Entwurf des Kaufvertrages vorgefertigt. Der Notar verwies nun noch auf einen Energieausweis, der benötigt wird.
Meine Frage dazu, ob für dieses Haus überhaupt einer benötigt wird? Denn ich habe auch von Ausnahmen gelesen, wo keiner nötig ist.
Baujahr ist um 1900 und es ist eine Siedler-Doppelhaushälfte ohne eingebaute Heizungsanlage, es gibt in den Räumen noch die guten alten Kachelöfen. Denkmalgeschützt ist es nicht. Das Haus steht seit 2013/2014 leer und wird deshalb nicht regelmäßig und dauerhaft beheizt oder gekühlt. In unregelmäßigen Abständen fahren meine Schwiegereltern mal hin um das Grundstück in Schach zu halten. Die Käufer wollen sich dann eine Heizungsanlage einbauen lassen, weshalb der Energieausweis mMn dahingehend schon wenig Aussagekraft für die Käufer hätte.
Würde ein Haus ohne Heizungsanlage unter diese Ausnahmen fallen? Eine Benennung der Holzverbrennung ist dabei nicht möglich in Bezug auf die letzten Jahre.
Schon einmal vielen Dank.
Meine Verlobte ist gerade dabei ein Haus mit Grundstück aus ihrem Erbe zu verkaufen. Soweit ist auch alles verhandelt, Entwurf des Kaufvertrages vorgefertigt. Der Notar verwies nun noch auf einen Energieausweis, der benötigt wird.
Meine Frage dazu, ob für dieses Haus überhaupt einer benötigt wird? Denn ich habe auch von Ausnahmen gelesen, wo keiner nötig ist.
Baujahr ist um 1900 und es ist eine Siedler-Doppelhaushälfte ohne eingebaute Heizungsanlage, es gibt in den Räumen noch die guten alten Kachelöfen. Denkmalgeschützt ist es nicht. Das Haus steht seit 2013/2014 leer und wird deshalb nicht regelmäßig und dauerhaft beheizt oder gekühlt. In unregelmäßigen Abständen fahren meine Schwiegereltern mal hin um das Grundstück in Schach zu halten. Die Käufer wollen sich dann eine Heizungsanlage einbauen lassen, weshalb der Energieausweis mMn dahingehend schon wenig Aussagekraft für die Käufer hätte.
Würde ein Haus ohne Heizungsanlage unter diese Ausnahmen fallen? Eine Benennung der Holzverbrennung ist dabei nicht möglich in Bezug auf die letzten Jahre.
Schon einmal vielen Dank.