Wird Energieausweis benötigt?

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T

TR188

Hallo, da ich kein eigenes Thema an Energieausweisen gefunden habe, stelle ich es mal in die allgemeinen Fragen und hoffe, dass jemand helfen kann.

Meine Verlobte ist gerade dabei ein Haus mit Grundstück aus ihrem Erbe zu verkaufen. Soweit ist auch alles verhandelt, Entwurf des Kaufvertrages vorgefertigt. Der Notar verwies nun noch auf einen Energieausweis, der benötigt wird.

Meine Frage dazu, ob für dieses Haus überhaupt einer benötigt wird? Denn ich habe auch von Ausnahmen gelesen, wo keiner nötig ist.

Baujahr ist um 1900 und es ist eine Siedler-Doppelhaushälfte ohne eingebaute Heizungsanlage, es gibt in den Räumen noch die guten alten Kachelöfen. Denkmalgeschützt ist es nicht. Das Haus steht seit 2013/2014 leer und wird deshalb nicht regelmäßig und dauerhaft beheizt oder gekühlt. In unregelmäßigen Abständen fahren meine Schwiegereltern mal hin um das Grundstück in Schach zu halten. Die Käufer wollen sich dann eine Heizungsanlage einbauen lassen, weshalb der Energieausweis mMn dahingehend schon wenig Aussagekraft für die Käufer hätte.

Würde ein Haus ohne Heizungsanlage unter diese Ausnahmen fallen? Eine Benennung der Holzverbrennung ist dabei nicht möglich in Bezug auf die letzten Jahre.

Schon einmal vielen Dank.
 
D

dertill

Würde ein Haus ohne Heizungsanlage unter diese Ausnahmen fallen? Eine Benennung der Holzverbrennung ist dabei nicht möglich in Bezug auf die letzten Jahre.
Die Vorlage eines Energieausweises ist bei Verkauf und Vermietung aller zu Wohnzwecken und nicht zu Wohnzwecken genutzten Gebäude seit 1.1.2014 vorgeschrieben. Ausnahmen (Vermietung von Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Denkmalgeschützte Häuser und nicht relevante Nebengebäude) gibt es, trifft hier aber nicht zu.

Für Häuser mit weniger als 5 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1.11.1977, welche nicht die WschVO von 1978 erfüllen ist ein Bedarfsausweis verpflichtend. Für alle anderen besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarf- und Energierausweis, wenn geeignete Verbrauchsdaten vorliegen und das Gebäude nicht über einen längeren Zeitraum leer stand.

Ich fasse mal deine Situation zusammen:

Baujahr 1900
Eine Wohneinheit
Kohlefeuerung
Leerstand
kein Denkmalschutz

-> Bedarfsausweis
Kosten 100 € (bei Selbsteingabe ohne fachliche Prüfung bei dubiosen Onlineanbietern) - 300-500€ bei Datenaufnahme durch Aussteller vor Ort.

Ob das Sinnvoll ist steht auf einem anderen Blatt. Wenn das Gebäude ohnehin saniert werden soll, solltest du mit dem Käufer sprechen. Evtl. hat dieser ohnehin schon Kontakt mit einem Energieberater oder Architekten, welcher berechtigt zur Ausstellung sind. Wenn diese das Haus eh umplanen, fällt (zumindest beim Energieberater) der Bedarfsausweis häufig eh mit ab.
 
F

fach1werk

Ein Verbrauchsausweis kann tatsächlich nicht erstellt werden - und das wäre die preiswerte Version. Der Bedarfsausweis wird u. A. anhand der Gebäudehülle recht umfangreich berechnet, er kostet bei uns im Süden auch so zwischen 400.- und 500.-. Ohne die Verbrauchsdaten ist das aber verbranntes Geld, ich würde die Billigversion im Netz als ausreichend erachten. Diesen Energieausweis wird keiner wirklich benötigen.

Viele Grüße Gabriele
 
Y

ypg

Vor 5 Jahren könnte man noch darauf verzichten. Das wurde dann im Kaufvertrag festgehalten (Parteien/Käufer verzichten auf die Erstellung des Energieausweises)
Ob man das jetzt immer noch machen kann - einfach den Notar fragen !
 
N

nordanney

Wenn weder Käufer noch Verkäufer darauf bestehen, einfach den Notar im KV aufnehmen lassen, dass der Nachweis bereits vorab übergeben wurde.
Alle sind glücklich...
 
D

dertill

Ob man das jetzt immer noch machen kann - einfach den Notar fragen !
Seit dem 1.1.2014 nicht mehr.

den Notar im KV aufnehmen lassen, dass der Nachweis bereits vorab übergeben wurde.
Aufruf zum Rechtsbruch?

Die Pauschale Pflicht zur Erstellung von Energieausweisen bei Veräußerungen und Vermietungen von Gebäuden ist kritikwürdig. Gerade in diesem Fall mit geplanten Sanierungen und offensichtlichem Modernisierungsbedarf hilft der Ausweis nur wenig bis gar nicht weiter. Dennoch würde ich eher die Online-Version (hier macht sich zumindest der Fragesteller nicht strafbar) vorziehen oder den Käufer bzgl. eines bereits vorhandenen Energieberaters/Architekten fragen.
 
Zuletzt aktualisiert 18.12.2024
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