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Geht es da um Gemeinsames Eigentum?
Mal ehrlich, warum so geheimnisvoll, zum Ableiten und rückwärts rechnen wär die Zeichnung, die zur Verschriftung gehört, auch ganz gut :)
Nein, das ist ein Einfamilienhaus. Auf der Seite stehen nur die Wohnflächen der einzelnen Räume und daraus eben die Summe 166qm. Keine Zeichnung oder Sonstiges.
Die Grundflächensumme aus den Rohbaumaßen oder aus den Fertigbaumaßen kann vermindert werden bei:
a) einem Wohngebäude mit einer Wohnung bis 10 v.H. der Grundflächensumme (vgl. § 44 Abs. 3 Nr. 1 II. BV) und
b) einem Wohngebäude mit zwei Wohnungen bis 10 v.H. der Grundflächensumme jeder nicht abgeschlossenen Wohnung (vgl. § 44 Abs. 3
Nrn. 2 und 3 II. BV).
Der § 44 ist mittlerweile weggefallen (Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (Zweite Berechnungsverordnung - II. BV)).
Weiteres Verständnis sollte aus der 1979 gültigen Verordnung zu gewinnen sein.