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ypg
Kauf einer Bestandsimmobilie (Einfamilienhaus von 1976)
So gekauft wie gesehen. Der Eigentümer hat einen kleinen Fehler gemacht: es wäre besser gewesen, wenn er von 130qm Wohnfläche plus ausgebautem Keller gesprochen hätte.Frage: Was muss zur Kaufabwicklung tatsächlich vorliegen? Ergeben sich Nachteile oder sogar Vorteile durch die alte, heute fehlerhafte Wohnflächenberechnung?
nicht immer, aber hier ist ja eine große Spanne...Die Bank prüft allerdings.
Musst Du aber nicht. Genieße doch die Räume, wie sie sind. Sie haben Dir doch gefallen?!Um aus dem Kellerräumen eine genehmigte Wohnfläche zu machen, ist finanzieller Aufwand nötig.
Ich würde mir nur Gedanken machen, wenn ich da unten "Aufenthaltsräume" hätte, wo eventuell Kinder oder andere Familienmitglieder (mich eingeschlossen) in einer nicht kalkulierbaren Gefahr wären, zB bei einem Hausbrand.
Musst Du ja nicht. Inseriere so, wie ich das oben geschrieben habe, wie der Eigentümer hätte inserieren müssen.Ich persönlich hätte ein Problem damit, daß Haus mit 200qm Wohnfläche zu inserierten, weil es faktisch nicht korrekt ist. Sollten wir das gesamte Haus in Zukunft vermieten wollen, könnten wir auch keine Miete für 200qm verlangen, sondern nur für 130qm.
Ich würde dem Eigentümer das einfach mal sagen, dass es sich nicht so verhält wie er denkt, was er da mit dem Haus an einem Platzwunder hat. Er hat sich mit Sicherheit an 200qm orientiert. Ggf habt ihr da einen kleinen Preishebel, aber stützen würde ich mich darauf nicht.
Berichte mal!