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dhh1958
Guten Tag,
ich habe eine Immobilie gefunden, die mir gefällt. Das mir unterbreitete Finanzierungsangebot beinhaltet, anscheinend selbstverständlich für Schwäbisch Hall, Wohnriester. Also es handelt sich um ein Vorauszahlungsdarlehen, dass bei Zuteilungsreife eines angeschlossenen Altersvorsorge-Bausparvertrages durch eben diesen abgelöst wird. Das Funktionprinzip vom "Wohnriester", das Wohnförderkonto, ist mir bewusst. Zumindest denke ich es.
Alle erhaltenen Zulagen und Steuervergünstigungen werden auf ein Konto geschrieben und mit 2% p.a. Verzinst. Das ganze wird zum Renteneintritt versteuert. Ist jetzt nicht im Detail und im Klein-klein wiedergegeben
Ich frage mich inwiefern ich das Wohnförderungkonto "lenken" kann. Werden getätigte Einzahlungen auf das Bausparvertragskonto zwangsweise in der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgabe deklariert? Kann ich die Geltendmachung dieser Sonderausgaben ausschlagen? Das würde das Wohnförderkonto ja nicht belasten?!
Gleiche Fragestellung gilt für die Zulagen - also diese 185€ pro Kopf zzgl. 300€ (Kind) insgesamt 485 € p.a. - werden die automatisch ausgezahlt oder kann ich auf diese Zulagen verzichten?
Kann die Inanspruchnahme der Steuervorteile und Zulagen jährlich varriiert werden? Gibt es Restriktionen durch das Vorauszahlungsdarlehen?
Hat da jemand Erfahrungen oder ähnliche Gedankengänge hierzu?
Mit freundlichen Grüßen
ich habe eine Immobilie gefunden, die mir gefällt. Das mir unterbreitete Finanzierungsangebot beinhaltet, anscheinend selbstverständlich für Schwäbisch Hall, Wohnriester. Also es handelt sich um ein Vorauszahlungsdarlehen, dass bei Zuteilungsreife eines angeschlossenen Altersvorsorge-Bausparvertrages durch eben diesen abgelöst wird. Das Funktionprinzip vom "Wohnriester", das Wohnförderkonto, ist mir bewusst. Zumindest denke ich es.
Alle erhaltenen Zulagen und Steuervergünstigungen werden auf ein Konto geschrieben und mit 2% p.a. Verzinst. Das ganze wird zum Renteneintritt versteuert. Ist jetzt nicht im Detail und im Klein-klein wiedergegeben
Ich frage mich inwiefern ich das Wohnförderungkonto "lenken" kann. Werden getätigte Einzahlungen auf das Bausparvertragskonto zwangsweise in der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgabe deklariert? Kann ich die Geltendmachung dieser Sonderausgaben ausschlagen? Das würde das Wohnförderkonto ja nicht belasten?!
Gleiche Fragestellung gilt für die Zulagen - also diese 185€ pro Kopf zzgl. 300€ (Kind) insgesamt 485 € p.a. - werden die automatisch ausgezahlt oder kann ich auf diese Zulagen verzichten?
Kann die Inanspruchnahme der Steuervorteile und Zulagen jährlich varriiert werden? Gibt es Restriktionen durch das Vorauszahlungsdarlehen?
Hat da jemand Erfahrungen oder ähnliche Gedankengänge hierzu?
Mit freundlichen Grüßen