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mondbau
Hat eine im Haushalt lebende Person bereits als Gesellschafter einer öGbR/GmbH (also als juristische Person) eine Wohnimmobilie im Besitz, zählt dies nicht als Voreigentum. Demnach kann die natürliche Person einen Antrag auf Förderung für eine neue Wohnimmobilie stellen.Glaube kaum das jemand der Eigentum hat und es verschiebt dann förderberechtigt wird . Du bist ja schon Eigentümer
Link möchte ich nicht teilen, das wird hier nicht gern gesehen. Aber im Suchdienst unter "Expertenwissen zum Produkt Baukindergeld (424)" zu finden.
Sowie
Ist es möglich, dass man Baukindergeld bekommt, wenn man Geschäftsführer/Gesellschafter einer GmbH bzw. GBR ist und diese ein Einfamilienhaus besitzt, welches vermietet ist?
Antwort von -----
Nach Rücksprache mit der KfW ist es unerheblich für die Beantragung des Baukindergelds, ob ihre GmbH oder GBR bereits eine Immobilie hat. Wichtig ist, dass Sie als natürliche Person zum Zeitpunkt des Kaufvertrages oder der Erteilung der Baugenehmigung kein Wohneigentum haben.