Ach, Gerddieter, Dein persönliches Trauma bei jeder Erwähnung des Signalwortes "Architekt" zu beklagen, ist wohl so sicher wie das "Amen" in der Kirche ...
einen Architekten der sich an vereinbarte zeitliche Absprachen hält
Dann gehören diese Absprachen im Architektenvertrag eindeutig verschriftlicht - einschließlich der Sanktionen bei Nicht- oder Schlechterfüllung.
- einen Architekten der versucht, das Haus Budgeorientiert zu planen
Die Bemühung allein genügt nicht, der Erfolg gehört in den Architektenvertrag geschrieben. Budgettreue kann kein "Schmankerl" sein, sondern ist ein "Essential". Der Entwurf muß quasi auch für die Bank "genehmigungsfähig" sein. Ein theoretisch zu bauen erlaubtes Wolkenkuckucksheim wäre reines Kunstmäzenatentum, welches man von einem Otto Normalbauherrn nicht verlangen kann.
einen Architekten der versucht meine Wünsche umzusetzen
[...] einen Architekt der auf der Basis seiner ersten Planungsvorschläge bereit ist noch Änderungen vorzunehmen ohne gleich wieder die Hand aufzuhalten, da er ja nur einen "genehmigungsfähigen" Entwurf schulde...
Zum ersten Punkt nimmt man in den Architektenvertrag auf, daß der Auftraggeber Anspruch auf eine Individualplanung hat, und der Architekt seine "Schuldigkeit" nicht mit einem Schubladenentwurf getan haben kann.
Zum zweiten Punkt wirst Du zugeben müssen, daß der Architekt andererseits auch vor der Haltung mancher Auftraggeber, er müsse bis zur Erschöpfung neue Kreationen liefern, bis es den Auftraggebern gefiele, geschützt werden muß. Du kannst allein in diesem Forum einige Geschichten nachlesen, wo Prinzessinnen auf der Erbse á la
@Shiny86 einen GU-Zeichenknecht damit bis ans Tor der Klapsmühle treiben können, ihnen in siebenunddrölfzig Ehrenrunden Treppen hin- und zurückzudrehen, Fallrohre zu verschieben, nein lieber die Innenwände, nein doch lieber die Treppe, nein doch lieber das Fallrohr, und jetzt sitzen die Fenster wieder nicht alle symmetrisch und so weiter. Da muß man auch einen Riegel vorschieben. Aus meiner Sicht gilt für den Auftraggeber, sich darüber klar zu werden, ob zwei oder drei Vorentwürfe in den Architektenvertrag geschrieben werden sollen. Aber so oder so muß einer davon ausgewählt werden, und nur der wird weiterentwickelt. "Plopp ! - das heißt stopp !", das war schon bei Michael Schanze so. Wenn von drei Vorentwürfen keiner gefällt, muß man eben den Architekten wechseln - deswegen empfehle ich ja auch immer, den Architektenvertrag nur über das Modul A (nachzulesen bei Baulotse-Hoffmann) zu schließen, und erst danach die weitere Beauftragung vorzunehmen.