Höhlenmensch
Ja, ich habe schon alles durchsucht und gelesen, trotzdem eine Frage:
Inwieweit ist die Energieeinsparverordnung verbindlich?
Ich habe vor 20 Jahren mein Haus mit Ytongg (EG 25 dick und Keller wg.Erddruck 36 cm dicke Steine) selber gebaut.
Daher weiß ich, dass die Verarbeitung von 25iger Steinen leichter, schneller, preiswerter und einfacher ist-und reicht für die Statik aus !
Jetzt möchte ich einen kleinen Büroanbau erstellen, und sehe die diversen Diskussionen um die Wärmedämmungen
unter Berücksichtigung der Energieeinsparverordnung.
Der Bau wird ohne Mittel frei finanziert. Kann ich 25cm dicke Ytongg Steine verwenden?
Die Energie interessiert mich nicht- sondern nur die Frage, ob das genehmigt wird.
Mir geht es nicht nur um die oben erwähnten Gründe, sondern auch um die Maße.
Infolge des vorhandenen Hauses und der Baustufe bleibt mir nicht viel Grundfläche für den Neubau übrig.
Es mag für einge nicht nachvollziehbar sein, aber wenn ich statt 25iger Steine die 36iger nehme, habe ich an
beiden Seiten des Raumes jeweils 11cm, d.h. 22cm weniger Raumfläche. Dies mal der Länge ergibt doch einige
Quadratmeter, welche bei geringer zur Verfügung stehender Fläche den Grund meiner Frage erklärt.
Also nochmal.... und vorab Danke:
Kann ich Ytongg mit 25cm Dicke einreichen und wird das genehmigt?
Grüße von einem, der nicht umsonst und doppelt zeichnen möchte. ;-)
Inwieweit ist die Energieeinsparverordnung verbindlich?
Ich habe vor 20 Jahren mein Haus mit Ytongg (EG 25 dick und Keller wg.Erddruck 36 cm dicke Steine) selber gebaut.
Daher weiß ich, dass die Verarbeitung von 25iger Steinen leichter, schneller, preiswerter und einfacher ist-und reicht für die Statik aus !
Jetzt möchte ich einen kleinen Büroanbau erstellen, und sehe die diversen Diskussionen um die Wärmedämmungen
unter Berücksichtigung der Energieeinsparverordnung.
Der Bau wird ohne Mittel frei finanziert. Kann ich 25cm dicke Ytongg Steine verwenden?
Die Energie interessiert mich nicht- sondern nur die Frage, ob das genehmigt wird.
Mir geht es nicht nur um die oben erwähnten Gründe, sondern auch um die Maße.
Infolge des vorhandenen Hauses und der Baustufe bleibt mir nicht viel Grundfläche für den Neubau übrig.
Es mag für einge nicht nachvollziehbar sein, aber wenn ich statt 25iger Steine die 36iger nehme, habe ich an
beiden Seiten des Raumes jeweils 11cm, d.h. 22cm weniger Raumfläche. Dies mal der Länge ergibt doch einige
Quadratmeter, welche bei geringer zur Verfügung stehender Fläche den Grund meiner Frage erklärt.
Also nochmal.... und vorab Danke:
Kann ich Ytongg mit 25cm Dicke einreichen und wird das genehmigt?
Grüße von einem, der nicht umsonst und doppelt zeichnen möchte. ;-)