Buchhalterisch gibt es kein Problem, da du nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist. Damit fällt §14 USTG in dem die zwingenden Bestandteile der Rechnung beschrieben sind für dich flach. Und selbst da wäre das Problem ja nur der Leistungszeitpunkt und dort könnte man den erwarteten Leistungszeitpunkt angeben.
Ich glaube an der Stelle müssen wir auch nicht weiterdiskutieren. Du hast den Vertrag so unterschrieben, bist also zu der Einhaltung verpflichtet. Wie die Firma reagiert, wenn das Geld z.B. erst 2 Tage später auf dem Konto ist, kann dir keiner sagen. Nach Baugesetzbuch dürfte die Formulierung meines Erachtens sogar rechtens sein, nach VOB kann ich nichts sagen.
Dazu müsstest du dich von einem Rechtsanwalt beraten lassen und kannst auch gleich nach den Folgen bei Abweichung vom Vertrag fragen. So ein Schreiben vom Rechtsanwalt oder ein kleines Telefonat wirkt manchmal Wunder und kostet im Vergleich zu einem Verlust einer kompletten Rate bei einer Insolvenz der Baufirma Peanuts.
Sofern du einen Baubetreuer hast, könnte auch der sich nochmal für dich stark machen, denn eigentlich sollte meiner Meinung nach erst nach Abnahme der einzelnen Gewerke das Geld überwiesen werden.
Alternativ würde ich versuchen mit der Firma nochmal einen Kompromiss auszuhandeln. z.B. 50% des Geldes sind zum Tag der Lieferung auf deren Konto und der Rest wird direkt nach Abnahme/Feststellen der tatsächlichen Lieferung gezahlt.
Hier müßte geschaut werden, wie hoch die einzelnen Raten sind, und ob der 50% der Rate notfalls verschmerzbar wären.
Das kommt aber auch etwas auf den Zahlungsplan an, nicht das man dort auch schon sehr weit in Vorleistung geht, ob du eventuell eine Fertigstellungsbürgschaft hast usw.
Wenn du den kompletten Zahlungsplan postest, könnte Bauexperte den eventuell nochmal bewerten.