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David23
Guten Abend zusammen,
wir haben letztes Jahr im Mai einen Werkvertrag bei einer regionalen Baufirma für den Bau eines Einfamilienhaus unterschrieben, die ca. 30-40 Häuser pro Jahr baut. Nächsten Monat werden wir von der Gemeinde das Grundstück kaufen und dann, sobald wir die Kreditzusage für die Wohnbauförderung des Landes B-W bekommen und damit die aufschiebende Bedingung im Werkvertrag ausräumen, mit dem Bau beginnen. Aktuell sind wir dabei das Baugesuch zu fertigen.
Unsere Eigenleistung beinhaltet: Malerarbeiten, Bodenbeläge (exkl. Flur und Bäder), Zimmertüren.
Architektenleistungen, Vermesser und Erdarbeiten sind in den GU-Leistungen enthalten.
Der Zahlungsplan ist nicht gerade günstig für uns - ich weiß. Wir haben uns auch aufgrund einiger guter persönlicher Erfahrungsberichte entschieden mit der Firma zu bauen und nicht mit dem großen Fertighausunternehmen.
10% nach Fertigstellung des Baugesuchs
20% nach Beginn der Erdarbeiten
20% nach Fertigstellung der Bodenplatte
30% nach Aufrichten des Dachstuhls
15% nach Fertigstellung des Estrichs
5% nach vollständiger Fertigstellung.
(Auftragsvolumen: 490t€)
Nun zu meiner Frage:
Ein bisschen Bauchweh haben wir schon, dass wir bei einer etwaigen Insolvenz des Unternehmens auf einer 250t€ teuren Bodenplatte sitzen bleiben.
Ich habe heute unsere Architektin/Ansprechpartnerin/Juniorchefin darauf angesprochen, dass wir ja einen gesetzl. Anspruch auf einen Einbehalt/Bürgschaft von 5% haben und der Zahlungsplan ansonsten nicht rechtswirksam wäre. Sie meinte daraufhin, dass wir den Zahlungsplan so von beiden Seiten unterzeichnet haben und dieser daher gilt. Eine Bürgschaft wäre nur mit weiteren Kosten verbunden und sie benötigen das Geld auch um entsprechend Materialien etc. zu bestellen.
Welche Vorgehensweise würdet ihr uns empfehlen, bzw. ist die Rechtslage hier eindeutig? Wir möchten eigentlich nicht schon zu Beginn des Projekts auf Konfrontation gehen uns aber dennoch bestmöglich absichern.
Gibt es ebenfalls eine Regelung, dass die Schlusszahlung 10% sein müsste?
Danke bereits jetzt für jede fachkundige Hilfe!
PS: Beim Bundesanzeiger hat das Unternehmen für 2021 Passiva/Aktiva von knapp 6.000.000€.
wir haben letztes Jahr im Mai einen Werkvertrag bei einer regionalen Baufirma für den Bau eines Einfamilienhaus unterschrieben, die ca. 30-40 Häuser pro Jahr baut. Nächsten Monat werden wir von der Gemeinde das Grundstück kaufen und dann, sobald wir die Kreditzusage für die Wohnbauförderung des Landes B-W bekommen und damit die aufschiebende Bedingung im Werkvertrag ausräumen, mit dem Bau beginnen. Aktuell sind wir dabei das Baugesuch zu fertigen.
Unsere Eigenleistung beinhaltet: Malerarbeiten, Bodenbeläge (exkl. Flur und Bäder), Zimmertüren.
Architektenleistungen, Vermesser und Erdarbeiten sind in den GU-Leistungen enthalten.
Der Zahlungsplan ist nicht gerade günstig für uns - ich weiß. Wir haben uns auch aufgrund einiger guter persönlicher Erfahrungsberichte entschieden mit der Firma zu bauen und nicht mit dem großen Fertighausunternehmen.
10% nach Fertigstellung des Baugesuchs
20% nach Beginn der Erdarbeiten
20% nach Fertigstellung der Bodenplatte
30% nach Aufrichten des Dachstuhls
15% nach Fertigstellung des Estrichs
5% nach vollständiger Fertigstellung.
(Auftragsvolumen: 490t€)
Nun zu meiner Frage:
Ein bisschen Bauchweh haben wir schon, dass wir bei einer etwaigen Insolvenz des Unternehmens auf einer 250t€ teuren Bodenplatte sitzen bleiben.
Ich habe heute unsere Architektin/Ansprechpartnerin/Juniorchefin darauf angesprochen, dass wir ja einen gesetzl. Anspruch auf einen Einbehalt/Bürgschaft von 5% haben und der Zahlungsplan ansonsten nicht rechtswirksam wäre. Sie meinte daraufhin, dass wir den Zahlungsplan so von beiden Seiten unterzeichnet haben und dieser daher gilt. Eine Bürgschaft wäre nur mit weiteren Kosten verbunden und sie benötigen das Geld auch um entsprechend Materialien etc. zu bestellen.
Welche Vorgehensweise würdet ihr uns empfehlen, bzw. ist die Rechtslage hier eindeutig? Wir möchten eigentlich nicht schon zu Beginn des Projekts auf Konfrontation gehen uns aber dennoch bestmöglich absichern.
Gibt es ebenfalls eine Regelung, dass die Schlusszahlung 10% sein müsste?
Danke bereits jetzt für jede fachkundige Hilfe!
PS: Beim Bundesanzeiger hat das Unternehmen für 2021 Passiva/Aktiva von knapp 6.000.000€.