Hallo,
gerne Antworte ich auf deinen Beitrag kurz:
Wir haben im März '23 die Zusage im Vergabeverfahren für den städtischen Bauplatz erhalten. Uns war klar, dass wir das Bauprojekt mit den aktuell am Markt üblichen Zinsen nicht stemmen können. Allerdings sind/waren wir förderfähig für die Wohnbauförderung in Baden-Württemberg (Z20) Darlehen... 350500€ mit 0% auf 20 Jahre. Allerdings muss hierzu ein konkreter Antrag mit konkretem Bauprojekt (Schnitte, Grundriss, Raumberechnungen etc) vorliegen. Als klar wurde, dass die Zinsen zu einem Stichtag von 0% auf 1% angehoben werden mussten wir schnell Handeln, da der Unterschied doch enorm ist. Da waren tatsächlich nur wenige Tage Zeit und wir haben uns aufgrund einiger persönlicher Erfahrungen für den GU entschieden. Wir haben den Werkvertrag mit aufschiebender Bedingung und Bezug auf das Wohnbauprogramm abgeschlossen, weshalb der Vertrag nicht förderschädlich geschlossen wurde.
Wir haben inzwischen den Bescheid, dass wir Förderfähig sind aber noch nicht den Kreditvertrag erhalten, weil die Landes- und Bundesmittel noch nicht zu Verfügung gestellt wurden.
Den Notartermin für das Grundstück haben wir Ende März.
Meint ihr, dass die Bank bzw. auch die Hausbank, die die Ergänzungsfinanzierung macht, nun noch sagen kann, dass sie unser Projekt nur unterstützt wenn der Zahlungsplan Baugesetzbuch Konform angepasst wird? Dann könnten wir ja darauf hinwirken.