B
Bauexperte
10% auf Ansprüche _vor_ Abnahme?Laut Notarvertrag erhalte ich eine Vertragserfüllungsbürgschaft.
Eine solche Bürgschaft brauchst Du _nur_ dann nicht, wenn das BV reibungslos verläuft und später keine verdeckten Mängel auftreten, so Du im Haus wohnst. Wer kann das schon mit Bestimmtheit ausschließen?Er hat mir auch für 2.000 Euro eine Gewährleistungsbürgschaft angeboten, aber da überlegen wir noch, ob sich das für eine abgesicherte Summe von 5% des Vorhabens (ca. 15.000 Euro) rechnet.
Ich würde mir das an Deiner Stelle gut überlegen, hierzu aber auch einen RA konsultieren. Es kommt auf die entscheidende Formulierung in der Bürgschaft an und auf die Laufzeit. Dies hier zu erklären - es sei denn, @Otus11 hat Zeit und Muße - würde zu weit führen.
Es gilt zu beachten, daß eine Vertragserfüllungsbürgschaft die Zeit abdeckt, in welcher das BV gebaut wird, eine Gewährleistungsbürgschaft dagegen die Zeit nach Beendigung der Bauphase.
Liebe Grüsse, Bauexperte