N
Nordlichtchen
Also bei uns im Kreis Schleswig-Flensburg gibt es dafür nichts was besagt der zahlt dies und der zahlt das (abgesehen von einem höheren Grundstück, da muss derjenige natürlich Maßnahme ergreifen damit sein Boden auch auf seinem Grundstück bleibt)
Wenn du zwischen dir und deinem Nachbarn einen Zaun (nach deinem Geschmack, Bedürfnis und deinem Budget) errichten möchtest dann ist das dein Ding, der Nachbar kann dann für sich selbst entscheiden ob nichts macht, er "nur" einen Rasenbord oder ähnliches setzt als Abgrenzung und auf die Rückseite deines Zauns guckt oder ob er selbst was hochzieht was seinem optischen Geschmack betrifft. Andersrum natürlich genauso.
Unser Nachbar hat z. B. einen Potthässlichen 2 Meter hohen Doppelstabmattenzaun aufgestellt auf einer Länge von 15 mtr. und die Querfelder mit ca. jeweils 20 cm breiten Streifen grauer und anthrazitfarbener Folie eingezogen (da hier von mir keine schriftliche Zusage dafür vorliegt, da er mich nicht danach gefragt hat, hätte ich das Recht darauf, dass er diesen Zaun abbaut bzw. ich könnte ihm beim Bauamt anzeigen, da der Zaun maximal 150 cm Höhe haben darf auf unbegrenzte Länge, bei der Höhe wie er ihn hat darf er aber maximal 5 mtr. lang sein (pro Grenze innerhalb der 3 mtr. Grenzgebauung) Da habe ich aber kein Bock darauf, also habe ich von meiner Seite aus einen Zaun der mir optisch zusagt aufgestellt. Das nun mein Nachbar ein Problem mit seinem Zaun hat, wenn er dort mal lose Befestigung nachziehen muss oder den Zaun demontieren will (da die Schrauben nur von meiner Seite aus erreichbar sind) ist ja nicht mein Problem.
In Schleswig Holstein gibt es eine "inoffizielle" Regel die früher zwischen den Leuten gemacht wurde und zwar die rechte Grundstücksseite von dir aus gesehen (wenn du vor bzw, auf deinem deinem Grundstück stehst von der Straße ausgesehen) ist dein Zaun. Die am Anfang stehen haben natürlich das Pech, die linke Seite auch machen zu müssen wenn sie wollen, meistens steht da aber eh ein Knick zur nächsten Koppel oder so...
Unsere Nachbarn haben uns damals angesprochen, ob wir uns beteiligen wollen, finde ich persönlich doof, weil 1. muss man sich auf was einigen was beiden gefällt, 2. muss es dann schon genau auf der Grenze und nicht nur auf einem der beiden Grundstücke stehen, 3. was ist wenn einer von euch beiden was verändern will oder nicht mehr leiden mag und was ist wenn was kaputt geht? Da habe ich von Anfang angesagt die können auf ihrer Seite machen was sie möchten, wir uns der Anblick wie z. B. von deren Geräteschuppen stört ist es ja unser Bier. Wir haben z. B. nur Maschendrahtzaun rundum wg. dem Hund und den Kindern, teilweise eine lebende Hecke und Büsche.
Ich würde einfach mal zum Ordnungsamt gehen und nett nachfragen (ist zwar nicht deren Aufgabe, da die nur für öffentliche Bereiche zuständig sind) in der Regel können die dir schon weiterhelfen oder gar die entsprechenden Paragraphen ausdrucken (so war es bei uns zumindest)
Wenn du zwischen dir und deinem Nachbarn einen Zaun (nach deinem Geschmack, Bedürfnis und deinem Budget) errichten möchtest dann ist das dein Ding, der Nachbar kann dann für sich selbst entscheiden ob nichts macht, er "nur" einen Rasenbord oder ähnliches setzt als Abgrenzung und auf die Rückseite deines Zauns guckt oder ob er selbst was hochzieht was seinem optischen Geschmack betrifft. Andersrum natürlich genauso.
Unser Nachbar hat z. B. einen Potthässlichen 2 Meter hohen Doppelstabmattenzaun aufgestellt auf einer Länge von 15 mtr. und die Querfelder mit ca. jeweils 20 cm breiten Streifen grauer und anthrazitfarbener Folie eingezogen (da hier von mir keine schriftliche Zusage dafür vorliegt, da er mich nicht danach gefragt hat, hätte ich das Recht darauf, dass er diesen Zaun abbaut bzw. ich könnte ihm beim Bauamt anzeigen, da der Zaun maximal 150 cm Höhe haben darf auf unbegrenzte Länge, bei der Höhe wie er ihn hat darf er aber maximal 5 mtr. lang sein (pro Grenze innerhalb der 3 mtr. Grenzgebauung) Da habe ich aber kein Bock darauf, also habe ich von meiner Seite aus einen Zaun der mir optisch zusagt aufgestellt. Das nun mein Nachbar ein Problem mit seinem Zaun hat, wenn er dort mal lose Befestigung nachziehen muss oder den Zaun demontieren will (da die Schrauben nur von meiner Seite aus erreichbar sind) ist ja nicht mein Problem.
In Schleswig Holstein gibt es eine "inoffizielle" Regel die früher zwischen den Leuten gemacht wurde und zwar die rechte Grundstücksseite von dir aus gesehen (wenn du vor bzw, auf deinem deinem Grundstück stehst von der Straße ausgesehen) ist dein Zaun. Die am Anfang stehen haben natürlich das Pech, die linke Seite auch machen zu müssen wenn sie wollen, meistens steht da aber eh ein Knick zur nächsten Koppel oder so...
Unsere Nachbarn haben uns damals angesprochen, ob wir uns beteiligen wollen, finde ich persönlich doof, weil 1. muss man sich auf was einigen was beiden gefällt, 2. muss es dann schon genau auf der Grenze und nicht nur auf einem der beiden Grundstücke stehen, 3. was ist wenn einer von euch beiden was verändern will oder nicht mehr leiden mag und was ist wenn was kaputt geht? Da habe ich von Anfang angesagt die können auf ihrer Seite machen was sie möchten, wir uns der Anblick wie z. B. von deren Geräteschuppen stört ist es ja unser Bier. Wir haben z. B. nur Maschendrahtzaun rundum wg. dem Hund und den Kindern, teilweise eine lebende Hecke und Büsche.
Ich würde einfach mal zum Ordnungsamt gehen und nett nachfragen (ist zwar nicht deren Aufgabe, da die nur für öffentliche Bereiche zuständig sind) in der Regel können die dir schon weiterhelfen oder gar die entsprechenden Paragraphen ausdrucken (so war es bei uns zumindest)