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Joedreck
Außer es ist in Gesetz, Verordnung, Satzung oder Bebauungsplan geregelt, wer eine Einfriedung (wenn gefordert) setzen muss.Wer den Zaun will, der baut ihn auf seinem Grundstück (mit dem vorgeschriebenen Grenzabstand und ansonsten auch konform zu den örtlichen Vorschriften) und bezahlt ... so einfach ist das.