Zaunfrage - Öffentlichen Straßenraum trotz Grünstreifen?

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Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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W

Waldifix

Sei froh für diese Regelung. Baut sich jeder da nen ab 1,6 m Zaun hin, am besten noch mit diesen absolut hässlichen Sichtschutzstreifen überall, dann würde alles direkt recht unansehlich werden ;)
Rechtlich gesehen bildet der gesamte öffentliche Bereich die Straße. Was Du als Straße bezeichnest, ist vermutlich nur die Fahrbahn derselben. Insofern ist hier nur eine 80 cm hohe Einfriedung zulässig.
Ich denke nicht, dass Du dort Deine geplante Höhe verbauen darfst, sondern eben nur die 80cm. Der Streifen zählt meines Erachtens zum Strassenraum. Vielleicht wird es klarer, wenn Du Strassenraum mit strassenseitg ersetzt. Also die Grundstücksseite, die zur Strasse hin orientiert ist, nicht höher als 80cm. So versteh ich es zumindest. Im Zweifel: Gemeinde/Bauamt anrufen und fragen, dann gibt es Gewissheit.
so eben die erfreuliche schriftliche Antwort vom Bauamt bekommen:

Zur Errichtung eines Zauns zur XXXXX Str. hin, gilt das Nachbarrecht, da der Gemeindeeigene Grünstreifen zwischen Ihrem Grundstück und der XXXXX Straße als „Nachbargrundstück“ gilt.
 
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ruppsn

so eben die erfreuliche schriftliche Antwort vom Bauamt bekommen:

Zur Errichtung eines Zauns zur XXXXX Str. hin, gilt das Nachbarrecht, da der Gemeindeeigene Grünstreifen zwischen Ihrem Grundstück und der XXXXX Straße als „Nachbargrundstück“ gilt.
Na großartig, ist doch schön, dass Dinge auch mal pro Bauherr ausgelegt werden *thumbUp* [emoji4]

Falls Du es noch nicht hast, lass es Dir aber schriftlich geben ;-)
 
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