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Das ist bei einer modernen d.h., sensiblen Heizung dringend anzuraten. Es muß ja nicht gleich eine komplette TGA-Planung nach HOAI sein, sondern es reicht, wenn die wichtigsten neuralgischen Punkte abgeklärt sind, bevor zum Anlagenbauer geht Das spart zudem deutlich Kosten....wir haben evtl. nun einen TGA-Planer in unserer Gegend gefunden (gar nicht so einfach). Der macht wohl die Heizlastberechnung, etc.
Wichtig eine solide Grundlagenermittlung => Tatsächlicher Bedarf für Heizung, WW und ggf. Lüftung (Leistung, Energie). In Zusammenhang mit der jeweiligen technischen Lösung erhält man dann den jeweiligen, realen Verbrauch. Damit lassen sich dann die Investitionskosten bzw. der Kapitaldienst hierfür bewerten.
Weiterhin:
1. Wenn Kontrollierte-Wohnraumlüftung: Luftmengenplan/Lüftungskonzept nach DIN 1946-6
2. Heizlastberechnung nach DIN 12831, Raumheizlasten (mit den Luftmengen nach Pkt.1, wenn Kontrollierte-Wohnraumlüftung)
3. Heizflächendimensionierung HK/Fußbodenheizung/WH nach DIN mit Optimierung nach Wärmeerzeuger
4. Dimensionierung WW-Bereitung
5. Auswahl/Empfehlung Wärmeerzeuger
6. Hydrauliküberprüfung
7. Kontrollmöglichkeiten zur Überprüfung der ausführenden Firma sowie im späteren Betrieb.
8. Ggf. Quellenauslegung für Solewärmepumpe, Kennlinienauswertung (Hersteller) bei Luftwärmepumpe
9. Auswertung regionaler Klimadaten
Ableiten leider nicht. Allerdings können Bauteilgeometrien und U-Werte übernommen werden....Frage:kann der Planer eine Kühllastberechnung daraus ableiten, oder ist das wieder ein ganz andere Baustelle?
Die Kühllastberechnung (zulässig nur noch das ausführliche EDV Verfahren nach VDI 2078) ist insgesamt anspruchsvoller, aufwendiger. Daher spart man dies meist, wie übrigens auch obige Punkte, mit nachträglich oft unangenehmen Erfahrungen, besonders bei Leichtbauweise in Richtung KFW 55 bzw. 40 oder PH.
v.g.