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leschaf
Hallo zusammen,
unser Energieberater ist scheinbar im Urlaub und wir wollen keine Zeit verlieren - ich konnte hier im Forum aber leider auch nichts definitives dazu finden.
Wir sanieren gerade ein Haus (siehe hier: https://www.hausbau-forum.de/threads/sanierung-zweifamilienhaus-1936-erfahrungen.44066/) und wollen in dem Zuge folgende Arbeiten machen lassen:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: Dämmung oberste Geschossdecke (inkl. Abseiten) und Kellerdecke, neue Fenster
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heiztechnik): Alte Gasetagenheizung durch Wärmepumpe ersetzen, inkl. neuer Rohre, Heizkörper, Elektrik-Zählerschrank usw usf.
Für beide Maßnahmen findet sich folgender Satz in den Förderrichtlinien:
"Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt auf maximal 600.000 Euro pro Gebäude."
Frage: bedeutet das, dass wir in 2023 insgesamt nur 60.000€ förderfähige Ausgaben bei der BAFA einreichen können, oder 60.000€ pro "Kategorie", d.h. sowohl für Gebäudehülle als auch Heiztechnik? Da die Heiztechnik deutlich höher gefördert wird (35% vs 20% (den Antrag für Gebäudehülle haben wir noch am 14.8. gestellt)) und mit allem drum und dran die 60.000€ sprengen dürfte, wäre ja im ersten Fall der Antrag für die Gebäudehülle hinfällig.
Wenn beides möglich ist, habt ihr einen (nicht-Link) Hinweis, wo ich dazu eine Aussage in schriftlicher Form finden kann?
unser Energieberater ist scheinbar im Urlaub und wir wollen keine Zeit verlieren - ich konnte hier im Forum aber leider auch nichts definitives dazu finden.
Wir sanieren gerade ein Haus (siehe hier: https://www.hausbau-forum.de/threads/sanierung-zweifamilienhaus-1936-erfahrungen.44066/) und wollen in dem Zuge folgende Arbeiten machen lassen:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: Dämmung oberste Geschossdecke (inkl. Abseiten) und Kellerdecke, neue Fenster
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heiztechnik): Alte Gasetagenheizung durch Wärmepumpe ersetzen, inkl. neuer Rohre, Heizkörper, Elektrik-Zählerschrank usw usf.
Für beide Maßnahmen findet sich folgender Satz in den Förderrichtlinien:
"Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt auf maximal 600.000 Euro pro Gebäude."
Frage: bedeutet das, dass wir in 2023 insgesamt nur 60.000€ förderfähige Ausgaben bei der BAFA einreichen können, oder 60.000€ pro "Kategorie", d.h. sowohl für Gebäudehülle als auch Heiztechnik? Da die Heiztechnik deutlich höher gefördert wird (35% vs 20% (den Antrag für Gebäudehülle haben wir noch am 14.8. gestellt)) und mit allem drum und dran die 60.000€ sprengen dürfte, wäre ja im ersten Fall der Antrag für die Gebäudehülle hinfällig.
Wenn beides möglich ist, habt ihr einen (nicht-Link) Hinweis, wo ich dazu eine Aussage in schriftlicher Form finden kann?