So ist dem. Man hat aber die Möglichkeit, etwa bei Tilgungszuschuss und Sonderzahlungen bei seiner Bank einen Antrag zu stellen, so dass die Laufzeit wieder auf die ursprüngliche gesetzt und die monatliche Belastung verringert wird.
Der Zuschuss für die EInbeziehung des Energieberaters kommt nach EInreichen der Rechnung des selbigen, denke mal da wird die BEarbeitungszeit ähnlich sein.
Ganz wichtig, man sollte erst am Ende, wenn alle Rechnungen vorliegen, diese einreichen. Hatte diesbezüglich gestern dort angeruft, weil wir von unserem SV die erste Teilrechnung bekommen hatten.