Zinskonditionen einschätzen !

4,60 Stern(e) 5 Votes
EveundGerd

EveundGerd

Die werden Euch sicher nicht beraten und nur prüfen ob Ihr die gesetzl. Vorgaben einhaltet.
Ich rate zur Prüfung durch einen Fachanwalt und SV.
Meiner Meinung nach seid Ihr zu blauäugig! Ihr nehmt viel Geld in Hand! Scheint es aber doch locker zu nehmen.
 
M

Mo Nique

Habt ihr denn ein Bodengutachten gemacht um die Vorarbeiten für das Fundament korrekt aufzupflanzen, oder direkt den Standard Ansatz aus der Bauleistungsbeschreibung übernommen
 
B

Bauexperte

Hallo Tobias,

@Bauexperte: das sind wohl Mitarbeiter des Bau- und Planungsamtes. Womöglich Architekten und Bauingenieure.
Was glaubst Du realistisch, "können" sie prüfen? Das die Eingabezeichnung gegen den Bebauungsplan verstößt? Ich habe schon viele Unterlagen bewertet; das ist eine aufwändige Arbeit. Sie soll zudem meinen Auftraggeber in die Lage versetzen, eine finale Entscheidung ja/nein treffen zu können. Das wird kein Mitarbeiter eines Bauplanungsamtes Leisten können, wollen und dürfen. Ich halte es eher für eine Werbestrategie Deines Anbieters, etwas, das selbstverständlich ist, in dessen Bewerbungsunterlagen an potentielle Bauherren einzupflegen.

Wie Du weißt, zweifle ich am Angebot. Und obschon Du noch "Hörensagen" über gesunden Menschenverstand setzt, solltest Du alle Unterlagen von einem externen Büro überprüfen lassen, _bevor_ Du auch nur ein Stück Papier unterschreibst. Dazu gibt es unzählige Anlaufstellen, angefangen bei der VZ und endend bei einem RA mit Schwerpunkt Bau-/Vertragsrecht. Das ist sehr gut investiertes Geld und spart Dir viel Kummer, wenn sich erweisen sollte, daß die Skepsis, der hier im Thread, schreibenden User sich bewahrheitet ;)

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
T

TobiasW.

Okay, vielen Dank für die ganzen Tipps! Ich werde mich nochmals mit meiner Frau besprechen und ggf. Konsequenzen daraus ziehen.

Grüße aus Münster

Tobias
 
Zuletzt aktualisiert 13.11.2024
Im Forum Liquiditätsplanung / Finanzplanung / Zinsen gibt es 3160 Themen mit insgesamt 69270 Beiträgen
Oben