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juhun44
Werden aufgrund örtlicher Gegebenheiten, der Vorgaben auswas sagt den dein Vertrag mit der Fertighausfirma zu solchen Kosten ?
Grundsätzlich bin ich bei den anderen. Sowas bespricht man vorher. Das jetzt die Kranfirma offensichtlich was aufschlägt ist legitim. Die wollen ja was verdienen, haben die Verwaltung, paar Telefonate usw.
dem Bodengutachten oder Auflagen der Baugenehmigung,
zusätzliche Maßnahmen oder Leistungen erforderlich, sind
diese nicht in unserem vertraglich vereinbarten Leistungs-
umfang enthalten und sind gesondert zu beauftragen bzw.
zu vergüten. Dies gilt auch für evtl. notwendige Straßen-
sperrungen mit daraus resultierenden Auflagen.