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dertill
Da hat @BauBob7 recht! Die Berechnung der Einhaltung der Energieeinsparverordnung erfolgt nach dem Referenzgebäudeverfahren. Dabei wird dein geplantes Haus mit einem in Kubatur und Ausrichtung identischem Gebäude mit der gleichen Anzahl an Fenstern (mit gleicher Größe und Ausrichtung) verglichen. Das Referenzgebäude besitzt dabei bestimmte in der Energieeinsparverordnung definierte U-Werte und eine Referenzanlagentechnik. Dein Haus muss nun, um die Energieeinsparverordnung zu erfüllen in Summe einen gleich hohen oder niedrigeren Primärenergiebedarf haben, wie das Referenzgebäude.wir müssen evt. Holzfenster nehmen, Weniger Fenster bla bla bla... ?!?!?!?
Wenn du nun Fenster weglässt oder verkleinerst, hat das genau NULL Einfluss auf das Erfüllen der Energieeinsparverordnung. Du kannst dir auch die komplette Nordseite verglasen. Das erhöht zwar deinen Energiebedarf, aber eben auch den des Referenzgebäudes und ändert unterm Strich nichts.
Wenn die Energieeinsparverordnung so nicht erfüllt wird bleiben:
- andere Fenster mit besserem U-Wert; Kunststoff, Holz oder Aluminium ist dabei total egal, es gibt alle Bauweisen mit Uw-Werten zwischen 1,2 und 0,6. Wenn ihr hier noch nicht 3-fach mit Warmer Kante habt, dann hier nachbessern. Dickere Profile als Standard (ca. 75mm) brauchts eigentlich nur bei KFW 55
- mehr Dämmung / dickere Dämmung
Wenn es an der Wand hapert, aber die Fenster über den Energieeinsparverordnung-Anforderungen liegen helfen sogar mehr Fenster!
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