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Tobi234
Hallo,
Ich plane eine Hinterlandbebauung auf einem Grundstück im Familienbesitz. Aktuell läuft eine Bauvoranfrage, bei dem das Grundstück über einen 3m breiten Zuweg erschlossen werden soll. Laut Gemeindeordnung müssen beim Neubau 2 Stellplätze gemäß EAR 2005 geschaffen werden.
Nun kam der Gedanke anstatt einer Zufahrt einen Zuweg zu machen und die Stellplätze an die Straße zu verlegen. Die Bewohner des vorderen Hauses würden dies besser finden, weil dann mehr von ihrem Garten bleibt. Laut Landesbauordnung (Schleswig-Holstein) reicht ein Zuweg, sofern der hinterste Teil des Neubaus nicht weiter als 50 muss von der Straße entfernt ist (das ist hier gegeben), und sofern sofern ein 2. Rettungsweg zur Verfügung steht (z.B. über ein Fenster in weniger als 8m Höhe, auch das ist hier gegeben). Der Zuweg müsste dann nur noch 1,25m breit sein, ich habe ihn im Anhang mit 1,5m Breite eingezeichnet. Die Stellplätze dürfen laut Gemeindeordnung bei Einfamilienhäusern auch hintereinander liegen. Somit ergibt sich im straßenseitigen Bereich eine Breite von 1,5m Weg + 2,5m Stellplatz = 4m.
Ich habe beim Bauamt nachgefragt ob diese Variante auch ok ist, er meinte aber dass dies nur im Rahmen einer modifizierten Bauvoranfrage beantwortet werden kann, was natürlich zu weiteren Verzögerungen führen wird. Aktuell hat er bereits die Zustimmung der Gemeinde vorliegen für die Anfrage mit der 3m Zufahrt, wartet aber mit dem Weiterleiten an den Kreis bis er von mir weiß welche Variante es denn nun werden soll. Wie ist eure Einschätzung? Ist die Variante mit dem Zuweg genehmigungsfähig?
Vielen Dank für eure Einschätzung.
P. S. : während der Bauphase muss natürlich auf jeden Fall eine breitere Baustraße eingerichtet werden.
Ich plane eine Hinterlandbebauung auf einem Grundstück im Familienbesitz. Aktuell läuft eine Bauvoranfrage, bei dem das Grundstück über einen 3m breiten Zuweg erschlossen werden soll. Laut Gemeindeordnung müssen beim Neubau 2 Stellplätze gemäß EAR 2005 geschaffen werden.
Nun kam der Gedanke anstatt einer Zufahrt einen Zuweg zu machen und die Stellplätze an die Straße zu verlegen. Die Bewohner des vorderen Hauses würden dies besser finden, weil dann mehr von ihrem Garten bleibt. Laut Landesbauordnung (Schleswig-Holstein) reicht ein Zuweg, sofern der hinterste Teil des Neubaus nicht weiter als 50 muss von der Straße entfernt ist (das ist hier gegeben), und sofern sofern ein 2. Rettungsweg zur Verfügung steht (z.B. über ein Fenster in weniger als 8m Höhe, auch das ist hier gegeben). Der Zuweg müsste dann nur noch 1,25m breit sein, ich habe ihn im Anhang mit 1,5m Breite eingezeichnet. Die Stellplätze dürfen laut Gemeindeordnung bei Einfamilienhäusern auch hintereinander liegen. Somit ergibt sich im straßenseitigen Bereich eine Breite von 1,5m Weg + 2,5m Stellplatz = 4m.
Ich habe beim Bauamt nachgefragt ob diese Variante auch ok ist, er meinte aber dass dies nur im Rahmen einer modifizierten Bauvoranfrage beantwortet werden kann, was natürlich zu weiteren Verzögerungen führen wird. Aktuell hat er bereits die Zustimmung der Gemeinde vorliegen für die Anfrage mit der 3m Zufahrt, wartet aber mit dem Weiterleiten an den Kreis bis er von mir weiß welche Variante es denn nun werden soll. Wie ist eure Einschätzung? Ist die Variante mit dem Zuweg genehmigungsfähig?
Vielen Dank für eure Einschätzung.
P. S. : während der Bauphase muss natürlich auf jeden Fall eine breitere Baustraße eingerichtet werden.