RLV kann man jederzeit mit einem Formular ändern.Wir wohnen ebenfalls unverheiratet mit Kind im Haus, ich stehe im Grundbuch, ich zahle das Darlehen.
Meine Freundin zahlt ebenfalls auf das Hauskonto ein.
Ob sie das Haus gedanklich als nicht ihr Haus sieht kann ich nicht sagen aber es ist mindestens das Geburtshaus unseres Kindes.
Wir arbeiten beide Vollzeit, das Kind ist im Keller an den Heizkörper gekettet also Alles gut.
Zur Absicherung habe ich ein Testament erstellt und eine Risikolebensversicherung, Begünstigte ist meine Freundin.
Zusammenfassend muss man aber sagen, dass das deutsche Recht die Ehe im Sinne der rechtlichen Sicherheit, gegenüber Unverheirateten deutlich bevorteilt.
jepp warum nicht ? die neue wird sich freuen wenn ihr ihrem Haus die ex samt balg wohnenEhemänner, die allein im Grundbuch stehen, lassen sicher auch Frau und Kind aus dem Haus rauswerfen bei der Scheidung..
Interessant wie Du das schreibst. Ich sehe das eher umgekehrt. In der Form der Ehe stellt der Staat einen rechtlichen Rahmen bereit, in dem man zusammen leben und eine Familie gründen kann. Es gibt zudem noch Wahlmöglichkeiten in der konkreten Ausgestaltung. Ein guter Service, finde ich.Zusammenfassend muss man aber sagen, dass das deutsche Recht die Ehe im Sinne der rechtlichen Sicherheit, gegenüber Unverheirateten deutlich bevorteilt.
Naja, ich würde mich schämen, meine Frau und Kind aus dem gemeinsamen Haus rauszuwerfen, nur weil sie nicht im Grundbuch steht. Hier geht, wenn überhaupt, der Mann.jepp warum nicht ? die neue wird sich freuen wenn ihr ihrem Haus die ex samt balg wohnen