S
susi999
Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, sind die 4,20m Traufhöhe ab Grundstückshöhe (bzw. vom Flächenschwerpunkt des Hauses) gerechnet und nicht der Gehweg als Höhe 0, wenn man das so sagen kann? Das hat zur Folge, dass außer dem EG ein DG mit Kniestock erlaubt wäre.
Das Haus soll rechteckig werden. Also ist der Flächenschwerpunkt glücklicherweise einfach zu bestimmen.
Das Bauamt war mir leider bisher keine Hilfe.
Eine Mauer mit integrierter Treppe direkt an der Straße fängt das Grundstück bisher ab. Hier habe ich allerdings die Befürchtung, dass sie versetzt werden muss, da im Bebauungsplan ein Mindestabstand zur Straße von 0,75 m vorgeschrieben ist und sie bisher direkt an die Straße gebaut ist. Oder gibt es hier etwas in Richtung Bestandschutz?
Das Haus soll rechteckig werden. Also ist der Flächenschwerpunkt glücklicherweise einfach zu bestimmen.
Das Bauamt war mir leider bisher keine Hilfe.
Eine Mauer mit integrierter Treppe direkt an der Straße fängt das Grundstück bisher ab. Hier habe ich allerdings die Befürchtung, dass sie versetzt werden muss, da im Bebauungsplan ein Mindestabstand zur Straße von 0,75 m vorgeschrieben ist und sie bisher direkt an die Straße gebaut ist. Oder gibt es hier etwas in Richtung Bestandschutz?