Hallo,
Wir haben daher ein Angebot eingeholt dem Bauleiter vorgelegt er hat dem zugestimmt und wir haben die Firma beauftragt. [...] Leider "nur" per Email sollte/hoffe ich ausreichen. Bauleiter hat seinem Unternehmen auch gesagt das er mir das "erlaubt". Immerhin er steht zu seinem Wort. Schade nur das seine Firma ihm im Regen stehen lässt und es auf mich bzw. ihm abwälzen möchte.
Was kann ich machen um die Firma festzunageln immerhin war Ansprechpartner der Bauleiter und damit auch 1:1 die Baufirma für mich. Er hat seiner Firma auch fairerweise gesagt das alles stimmt und er mir die Nacharbeiten erlaubt hat durch eine Fremdfirma.
Die Hausbaufirma an sich stellt sich quer und meint nur das muss der Bauleiter mit mir selbst klären und sie wären fein raus...
Aber das ist doch eine Vertrauensverhältnis und der Bauleiter ist bei denen angestellt die können sich da doch nicht rauswinden oder doch ?
Seufz ... ich muß leider wieder den Buhmann geben ...
Hiermit:
Falsch! Vertragspartner ist stets die Hausbaufirma. Der Bauleiter lediglich deren angestellter Erfüllungsgehilfe. Handelt also auch in deren Namen/Auftrag!
hat €uro Recht, aber auch Unrecht.
Dein Vertragspartner ist in erster Linie Dein Anbieter und nicht dessen Bauleiter. Und auch, wenn er deren Erfüllungsgehilfe ist, ist seine Kompetenz beschränkt und er muß - und das hat seinen guten Grund - sich jeden Schritt von seinem direkten Vorgesetzten abzeichnen lassen; bei manchen Anbietern steht den Bauleitern ein gewisser Spielraum an Mitteln zur Verfügung, bei anderen nicht ein Cent. Entweder hat er ergo seinen Spielraum überschritten oder überhaupt kein eigenverantwortliches Budget. So oder so hätte er Dir die Freigabe also überhaupt nicht erteilen dürfen. Insofern liegt der Fehler tatsächlich beim Bauleiter "und" bei Dir, da Du die schriftliche Bestätigung durch Deinen Anbieter hättest abwarten müssen. Es läßt sich jetzt trefflich darüber streiten, ich weiß. Ich bin relativ sicher, daß sich im Kleingedruckten Deines Werkvertrages vergleichbares finden läßt; alles andere würde mich wundern.
Das der Bauleiter zu seinem Wort steht, ehrt ihn. Ob es Dir etwas bringt, ist fraglich, denn diese Entscheidung hängt am Geschäftsführer Deines Anbieters. Sollte dieser Fall vor Gericht gehen - was ich Dir nicht anraten kann - wirst Du mit ziemlicher Sicherheit unterliegen; Dein Bauleiter wird eine Abmahnung erhalten und am Ende freuen sich die Rechtsanwälte als einzige.
Versuche, den Geschäftsführer zu kontaktieren und schaue, was passiert. Wenn er weiterhin an seiner Meinung festhält, bezahle die Rechnung des Trockenbauers und buche diese Erfahrung unter Lebenserfahrung ab.
Schon recht unseriös. Naja mal schauen was passiert.
Das ist nicht unseriös, das ist sinnvolle Praxis. Wenn jeder Bauleiter unbegrenzte Mittel verteilen dürfte, würde das Insolvenzregister überlaufen. Bei allem Verständnis für Deinen Ärger - es ist sinnvoll, die Argumente beider Seiten nicht aus dem Blick zu verlieren. nicht umsonst ist jede Baubeschreibung, jeder Werkvertrag, jedes kleinste Stück Vertragswesen von einem RA geprüft worden, bevor es in den täglichen Gebrauch übergehen kann.
Liebe Grüsse, Bauexperte